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Herzlich Willkommen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

bei der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aufgabe eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet wesentlich mehr, als Tragen von Sicherheitsausrüstungen oder die Einhaltung baulicher Vorschriften. Kirchliche Einrichtungen haben als Arbeitgeber die Aufgabe, die körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit der Beschäftigten zu bewahren und darüber hinaus die Arbeitskraft dauerhaft zu erhalten und zu fördern.
     
In allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und bei medizinischen Fragen
sind die Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz  und die Arbeitsmedizin zentraler
Ansprechpartner für die Einrichtungen des bischöflichen Ordinariates und Einrichtungen kirchlicher Stiftungen.

Leitlinie des Bistums Augsburg zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 

Durch den Generalvikar wurden folgende Leitlinien für Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz für das Bistum Augsburg festgelegt und an die Beschäftigen im  Bistum Augsburg kommuniziert:

 

Das Bistum Augsburg ist in besonderer Weise für den Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich.

Die hohe Wertschätzung jedes einzelnen Menschen ohne Unterschied, abgeleitet aus dem Gedanken der Gottebenbildlichkeit, ist schon biblisch begründet. Daraus ergeben sich für das Bistum Augsburg Persönlichkeitsschutz und Unversehrtheit als wichtige Prinzipien kirchlicher Mitarbeiterfürsorge.

 

In der Praxis bedeutet dies: Die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten den Mitarbeitenden sichere Arbeitsbedingungen. Die Einführung eines umfassenden „Arbeitsschutzes mit System“ ist unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben keine lästige Pflicht, sondern, sinnvoll umgesetzt, ein wertvoller Beitrag zum gegenseitigen Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ein wichtiger betriebswirtschaftlicher Faktor. Im Rahmen der Erfüllung der einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen gibt sich das Bistum Augsburg als Grundlage für den „Arbeitsschutz mit System“ folgende Leitlinien:

 

1. Wechselseitige und gemeinsame Sorge um alle in der Kirche Tätigen ist ein besonderes Anliegen kirchlichen Handelns. Die Aufnahme der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (AS & GS) in die Ordnungen des kirchlichen Dienstes unterstreicht dies.

2. Dass AS & GS in den kirchlichen Einrichtungen gelebt und erfahrbar werden, ist zunächst eine wichtige Leitungsaufgabe, aber letztlich eine Aufgabe für Alle an der Dienstgemeinschaft Beteiligten.

3. Ziel ist es, die Unfallzahlen und die Zahl arbeitsbedingter Erkrankungen abzusenken. Konkret bedeutet dies:

  • Weiterentwicklung von AMS und damit verbunden die Schaffung einer einschlägigen Wissensbasis bei allen Führungskräften und Mitarbeitenden;
  • Stärkung eines gesundheitsorientierten Führungsverhaltens;
  • Verbesserung von Partizipation der Mitarbeitenden durch gemeinsames Handeln bei der Prävention im Bereich AS & GS;
  • Regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den kirchlichen Leitungsgremien;
  • Evaluation, Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Verbesserungsprozess.