Unterweisung & Betriebsanweisung
Das Thema "Unterweisung" ist im Zuge von AMS in der Überarbeitung. Im folgenden sind daher nur die bisherigen Unterweisungsvorlagen hinterlegt.
Die Unterweisungen sind Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Jede Führungskraft hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht!
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) vom 1. Oktober 2014
§ 4 Unterweisung der Versicherten
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
Mit anderen Worten:
Der Unternehmer muss die Beschäftigten sowie neue oder umgesetzte Mitarbeiter / -innen vor Arbeitsaufnahme auf Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hinweisen. Diese Unterweisungen sind mindestens jährlich zu wiederholen, denn nur eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird zu sicheren Verhaltensweisen führen.
Für die Beschäftigten des bischöflichen Ordinariates erfolgen die allgemeinen Unterweisung aktuell über die Unterweisungssoftware Secova-Sam. Abteilungsinterne Themen oder Abweichungen zu den Secova-Sam-Unterweisungen sind intern durch den direkten Vorgesetzten zu unterweisen. Gerne stehen wir hierzu beratend zur Seite.
Falls Sie bisher keine Unterweisung über Secova-Sam erhalten haben, können Sie uns gerne über ams@bistum-augsburg.de eine Nachricht zukommen lassen.
- Vorlagen Unterweisungen
(Diese Vorlagen dienen zur Erstellung eigener individueller und arbeitsplatzbezogener Unterweisungen mit Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung.)
- Vorlagen Betriebsanweisung
(Diese sind i.d.R. auch bei den Herstellerangaben zu finden und können Gegenstand der Unterweisung sein. Betriebsanweisungen sind beim betreffenden Arbeitsmittel, Arbeitsbereich etc. aufzuhängen.)
Betriebsanweisung (Auszug aus dem VBG-Medien-Center)