Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Gesetzliche Bestimmung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet den Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.
Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht. Fehler können passieren. Die größte Gefahr besteht allerdings darin, erst gar keine Gefährdungsbeurteilung zu machen!
Um Ihnen als Verantwortliche die Arbeit zu erleichtern, haben wir Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Handlungsanleitung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) im Bistum Augsburg.
- Grundlagen mit den 7-Schritten zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) finden Sie hier.
- GBU-Vorlagen (BITTE entsprechend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen & bei Bedarf entsprechend ergänzen und anschl. Beschäftigte über das Ergebnis informieren!)
- GBU-Verwaltung
- GBU-Kirchen
- GBU-Pfarrheim
- GBU-Kindertageseinrichtungen
- GBU-werdende und stillende Frauen
- GBU-Außendienst, Notfallseelsorge & pastorale Beschäftigte
- GBU-Bildungshäuser
- GBU-Friedhof
- GBU-Blankvorlage
- weitere GBUs finden Sie hier (unter Arbeits- & Gesundheitsschutz/Gefährdungsbeurteilung).
- Für Forstarbeiten empfehlen wir die Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung der SVLFG.
- Bei Bedarf finden Sie zur Vertiefung folgende unterstützende Unterlagen auf der Webseite der VBG:
- Basiskatalog "allgem." Gefährdungsbeurteilung mit Gefährdungsklassen
- Basiskatalog zur Gefährdungsbeurteilung "Bildschirm- und Büroarbeit„
- Basiskatalog Gefährdungsbeurteilung "Transport & Verkehr„
- Basiskatalog Gefährdungsbeurteilung "betriebl. Räume & Gebäude„
- Basiskatalog Gefährdungsbeurteilung "schutzbedürftigte Personen"
- Basiskatalog Gefährdungsbeurteilung "Arbeitsschutzorganisation„
- Fachinformation "Sicherheit und Gesundheit in den Kirchengemeinden"
- Basiskatalog Gefährdungsbeurteilung "Kirchen„
- Branchenkatalog "Arbeiten in den Pfarreien„
- Fachinformation "kirchliche Gebäude sicher nutzen"