Schulung Gefährdungsbeurteilung (9.05.2026) des Bistum Augsburg
Schulung Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren.
Dieser Schulung behandelt das Thema Gefährdungsbeurteilung und ist vor allem für Führungskräfte, deren Vertreter bzw. für den Arbeitsschutz beauftragte Personen empfehlenswert, die für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich sind. Ebenfalls für Sicherheitsbeauftragte, die die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation erstellen sollen.
Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufbau, Form und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsbereiche/Tätigkeiten festlegen und Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Maßnahmen festlegen und durchführen
- Wirksamkeit prüfen; Dokumentation und Fortschreibung
- Spezielle Gefährdungsbeurteilungen
Teilnehmer/-innen: max. 15 Personen, des Bistum Augsburg
Anmeldung bei: Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fronhof 4, 86152 Augsburg; E-Mail: schulungen.arbeitssicherheit@bistum-augsburg.de
Anmeldung bis: 1 Woche vor Veranstaltungsdatum