In Deutschland sind ca. 19% der Bevölkerung von Hörbehinderungen betroffen, die Hälfte davon ist unter 70 Jahre alt. Der Anteil der Schwerhörigen steigt ständig, z.B. verdoppelt sich die Jugendschwerhörigkeit ca. alle 7 Jahre.
Diese Planungsrichtlinien geben Auftraggebern aktuelle, technische Informationen an die Hand, um gängige Fehler in der Ausführung zu vermeiden.
Durch die direkte Übertragung des gewünschten Signals in das Hörsystem der betreffenden Person, werden Stör- und Nebengeräusche weitgehend eliminiert, der Schwerhörige bekommt ein optimales Signal angeboten. Das Verstehen wird damit wesentlich erleichtert. Externe Empfangsgeräte sind nicht erforderlich – die T-Spule ist im Hörgerät enthalten. Das Hörprogramm "T" muß vom Hörgeräteakustiker aktiviert und optimiert sein.
Wichtigste Vorraussetzung ist eine Funktion der indukTiven Höranlage nach der DIN EN 60118-4.
Herausgeber:
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Text; Abbildungen und Bilder: Staatliches Bauamt Regensburg, Franz Ertl
Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V., Referat Technik: Thomas Jaggo
http://www.hoerkomm.de/induktive-hoeranlagen.html#weiterführende
Film über die Funktion der indukTiven Höranlage (mit Untertitel):
https://www.youtube.com/watch?gl=DE&v=ePtD0Oj5ijU