Kirchenverwaltung
Wahlperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2024
Allgemeines zur Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für Finanzen, Personal und Gebäude. Die Wahlperiode beträgt jeweils sechs Jahre.
Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung:
- Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplans
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Regelung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z.B. Kirchenunterhalt, Unterhalt des Kindergartens und des Pfarrheims)
- Entscheidung über Neu- und Umbauten