Schulungsangebote
19.11.2026
13:00
bis
15:00
Schulung Prüfpflichten Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber dazu, den einwandfreien Zustand der Anlagen und Arbeitsmittel im Unternehmen zu gewährleisten. Dafür müssen geltende Prüfvorschriften bekannt sein, wiederkehrende Prüftermine einhalten werden und Fachpersonal beauftragt werden. Dieser Workshop behandelt das Thema Prüfpflichten in Pfarreien und Kindergärten und ist vor allem für Führungskräfte, deren Vertreter bzw. für den Arbeitsschutz beauftragte Personen empfehlenswert, die für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich sind. Inhalt:
Gesetzliche Grundlagen
Übersicht Prüfpflichten
Dokumentation
Teilnehmer/-innen: max. 15 Personen Referenten: Udo Eugler Anmeldung bei: Bischöfliches Ordinariat, Zentrale Dienste, Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fronhof 4, 86152 Augsburg; E-Mail: schulungen.arbeitssicherheit@bistum-augsburg.de Anmeldung bis: 1 Woche vor Veranstaltungsdatum
03.12.2026
09:00
bis
16:30
Leitern und Tritte sind ein oft eingesetztes Arbeitsmittel. Deshalb ist es von großer Bedeutung, diese Arbeitsmittel in einem arbeitssicheren Zustand zu halten. Sie stellen sonst eine große Gefahr für die Benutzer dar. Diese Schulung soll Kenntnisse vermitteln, die für die Prüfung von Leitern und Tritten wichtig sind. Die betreffenden Vorschriften und ihre Umsetzung werden vorgestellt. Teilnehmen können Personen, die aufgrund Ihres Berufes (z. B. Haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister, Haustechniker, Instandhalter, Fachkraft für Arbeitssicherheit) im Umgang mit Leitern und Tritten vertraut sind. Inhalt:
Rechtliche Grundlagen der Prüfung
Arten von Leitern und Tritten
Richtiger Umgang mit Leitern und Tritten
Theoretische Grundlagen der Prüfung
Prüfung in der Praxis
Teilnehmer/ -innen: max. 15 Personen (Schulung findet ab 8 Anmeldungen statt) Anmeldung bei: Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fronhof 4, 86152 Augsburg: E-Mail: schulungen.arbeitssicherheit@bistum-augsburg.de Anmeldung bis: 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum Kosten: Fahrtkosten/Parkgebühren sind über die Kirchenstiftung zu beantragen.