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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, § 2 beide Alternativen). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt. Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren. Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann. Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu ist es hilfreich, thematisch orientierte Sachausschüsse im Pfarrgemeinderat einzurichten oder zumindest Sachbeauftragte für bestimmte Bereiche zu benennen, die das entsprechende Anliegen hauptsächlich verfolgen. Jede und jeder sollte dabei die eigene Rolle finden können. Zwei besondere Aufgabenfelder sind die Jugend und die Familie.    
Das Zweite Vatikanische Konzil versteht im Rückgriff auf die Heilige Schrift die Kirche als Volk Gottes auf dem Weg durch die Zeit, als Leib Christi und als Tempel des Heiligen Geistes. So haben alle Glieder der Kirche durch Taufe und Firmung eine gemeinsame Berufung. In gemeinsamer Verantwortung nehmen sie teil am Heilsauftrag der Kirche und erfüllen ihren Dienst am anderen Menschen (vgl. LG 33). Die Verantwortung der Gläubigen aufgrund ihrer Geistbegabung und der Leitungsdienst des Pfarrers aufgrund seiner Weihe sind aufeinander verwiesen zur gemeinsamen Sendung der Kirche (vgl. LG 12. 30).
Ein wichtiges Instrument dafür ist der Pfarrgemeinderat als das vom Diözesanbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien (AA 26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde. In sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (CD 27) ist er zugleich das vom Diözesanbischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde. Die geweihten Hirten wissen zu schätzen, „wie viel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche beitragen“ (LG 30).
Pfarrgemeinderat, Pfarrer und die unter dessen Leitung wirkenden kirchlichen Mitarbeiter/innen arbeiten vertrauensvoll zusammen. „Aus diesem vertrauten Umgang zwischen Laien und Hirten kann man viel Gutes für die Kirche erwarten“ (LG 37). A. Satzung für Pfarrgemeinderäte in einer Pfarreiengemeinschaft - 01.07.2013 (61 kB) B. Satzung für Pfarrgemeinderäte in einer Einzelpfarrei oder bei gemeinsamen Rat mehrerer Pfarreien - 01.07.2013 (121,9 kB) Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat - 01.07.2013 (123,8 kB) Veröffentlicht in: Pastorale Laiengremien in der Diözese Augsburg – Bestimmungen auf der Ebene der Seelsorgeeinheiten, S. 17 ff.   Zum 1. Juli 2013 hat Bischof Dr. Konrad Zdarsa die Satzungen für die Pfarrgemeinderäte und die Wahlordnung in Kraft gesetzt. Informieren Sie sich im folgenden Download: Die Satzungen - einige Hinweise (48,8 kB) __________________________________________________________________________________________________    Mehr Flexibilität, intensivere Kandidatensuche, Stärkung des Wahlcharakters Wahlordnung für die Pfarrgemeinderatswahlen Die Pfarrgemeinderatswahlen 2006 waren zum ersten Mal nach einer veränderten Wahlordnung abgelaufen, die nach entsprechendem Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrates von Bischof em. Dr. Viktor Josef Dammertz zum 30. Mai 2004 in Kraft gesetzt worden war. Inzwischen gilt die neue Wahlordnung vom 01.07.2013. Nicht alles, aber doch einiges war neu, hat sich aber inzwischen bewährt. Wichtig ist das Bemühen, möglichst ausreichend Kandidaten zu finden. Die Pfarrgemeinderatswahl soll wirklich eine Wahl, also auch eine Auswahl sein. Anzustreben ist, dass mehr Kandidaten zur Wahl stehen, als zu wählen sind. Was bedeutet das für die amtierenden Pfarrgemeinderäte? Die Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte ist von der Satzung nicht mehr strikt festgelegt.  Kandidaten können einfacher vorgeschlagen werden.  Spätestens sechs Wochen vor der Wahl, gibt der Wahlausschuss einen vorläufigen Wahlvorschlag bekannt.  Spätestens zwei Wochen vor der Wahl gibt der Wahlausschuss den endgültigen Wahlvorschlag bekannt.  Sind mehr Kandidaten vorhanden als zu wählen, findet die Wahl wie bisher statt. Gewählt sind wie bisher die Kandidaten mit den meisten Stimmen.  In Pfarreiengemeinschaften gelten im Grundsatz keine Besonderheiten. In der Regel wird weiterhin in jeder Pfarrei ein eigener Pfarrgemeinderat gewählt.
Vier Jahre Mitarbeit: Was haben wir erreicht?  Mit dem Beginn einer Arbeitsperiode sind Erwartungen, Hoffnungen und Wünsche verbunden an die eigene Arbeit, aber auch an die Arbeit der anderen Pfarrgemeinderatsmitglieder. Nach vierjähriger Mitarbeit ist es daher gut, die eigenen Beweggründe und die Situation der Pfarrei in den Blick zu nehmen, Rückschau zu halten und Perspektiven für die Zukunft zu entwerfen.      Dabei sollte man zunächst die eigene Motivation reflektieren: Aus welchen Gründen habe ich mich für die Arbeit im Pfarrgemeinderat zur Verfügung gestellt?  Was hat die Mitarbeit für mich persönlich bedeutet?  Was hat mir gefallen, was nicht?  Wurden meine Erwartungen erfüllt bzw. meine Ziele verwirklicht?  Was konnte ich selbst zur Verbesserung beitragen?  Welche Gründe bewegen mich, auch für den neuen Pfarrgemeinderat zu kandidieren?   Die Arbeit des Pfarrgemeinderats orientiert sich insbesondere an den Aufgaben, die in der Satzung beschrieben sind.               War die Arbeit in den einzelnen Bereichen erfolgreich?  Was hat die Arbeit im jeweiligen Bereich behindert?  Wurde der richtige Schwerpunkt gewählt?  Haben die Pfarrgemeinderatsmitglieder die Arbeit mitgetragen und tatsächlich unterstützt?                                                                                                                                                                             Ist dieser Schwerpunkt Ihrer Einschätzung nach auch noch in der neuen Arbeitsperiode notwendig?  Wie war der Pfarrgemeinderat an der Gemeindeleitung beteiligt?  Sind die Leitungsaufgaben für den Pfarrgemeinderat klar beschrieben?  Wie war das Miteinander im pastoralen Handeln?                      Welche Strukturen des Miteinanders haben sich als brauchbar erwiesen?  Was hat die Kommunikation behindert?  Wie hat der Vorstand des Pfarrgemeinderats Leitung wahrgenommen?  Waren Dauer und Häufigkeit der Sitzungen ausreichend, um über Wesentliches informiert zu sein und die Arbeit der Sachausschüsse und Projektgruppen zusammenzuführen?                                                                                                                                                                                                                                                                    Waren Raum und Sitzordnung für Gespräch und Arbeit förderlich?  Waren die Sitzungen gut vorbereitet, die Einladungen informativ?  Haben die Protokolle Inhalte und Beschlüsse der Gespräche gut wiedergegeben?  War die Öffentlichkeitsarbeit des Pfarrgemeinderats ausreichend, so dass die Pfarreimitglieder von seinem Wirken wussten und sich daran beteiligen konnten?            In Pfarreien, die zu einer Pfarreiengemeinschaft gehören, sollte der Pfarrgemeinderat die oben genannten Fragen auch daraufhin zu beantworten suchen, ob und in welcher Form seine Arbeit davon betroffen war bzw. ob und auf welche Weise das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Pfarreiengemeinschaft darin zum Ausdruck kam.