Vergütung
Über die Einstellung entscheidet in der Regel der jeweilige Pfarrer, der auch Anstellungsträger der Pfarrhausfrau ist.
Anstelle des bisherigen Mantel- und Entgelttarifvertrages für die Beschäftigten in den Pfarrhaushalten werden ab 01.03.2024 die Arbeitsverhältnisse zwischen Priester und Pfarrhaushälterin mit einem individuellen Einzelvertrag geregelt. Die Entgeltregelung erfolgt auf Basis des ABD.
Die Pfarrhausfrauen sind zusatz- und beihilfeversichert.
Falls die Pfarrhausfrau zusätzlich andere kirchliche Dienste übernimmt, z.B. als Pfarrsekretärin, Mesnerin, Organistin, Katechetin, sind dies separate Arbeitsverhältnisse.