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Corona-Pandemie

24.03.2020 09:15

Aufgrund des Corona-Virus wurden ab dem 16.03.20 alle Messfeiern bis zur Zeit zum 3.4.20 abgesagt, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Am 24.3.20 wurde von Augsburg beschlossen, die Gottesdienste bis zum 19.4.20 auszusetzen.
Als neuer Termin gilt jetzt der 03.05.20 für die Gottesdienste.

 

Ab

Ebenfalls wurden ab diesem Zeitraum alle Taufen, Hochzeiten und Veranstaltungen abgesagt. Auch hier bislang bis zum 3.4.20. Dies wurde zwischenzeitlich auf den 01.06.20 verlängert. Ab dem 2.6.20 werden wieder Taufen Familienmäßig abgehalten.
Ob Ostern gefeiert werden kann, wird kurzfristig entschieden. Hier gab es nur Feiern mit dem Priester bis maximal 5 Personen. (Mesner, Lektor)
Am 24.3.20 kam die Anweisung von Augsburg, dass Ostern nicht mit Gläubigen gefeiert werden wird. Die Messen bis zum 19.4.20 werden abgesagt.
Ab Mittwoch, den 18.3.20 wurden alle Pfarrbüros für den Parteiverkehr geschlossen. Telefonisch sind wir aber weiterhin erreichbar (08303-207)
Ab dem 20.03.20 (0:00 Uhr) wurde von der Regierung von Schaben eine allgemeine Ausgangssperre ausgerufen. Diese wurde auch auf den 03.05.20 verlängert. Ab dem 27.04.2020 gilt zudem noch eine Maskenpflicht für Geschäfte.

Ab dem 04.05.20 dürfen unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Mundschutz ect. wieder Messen abgehalten werden.
Die Pfarrheime werden aber bis zum 31.08.20 geschlossen bleiben.
Abgesagt wurde ebenfalls Maiandachten in Kapellen und in der Grotte sowie unser Fronleichnamsumzug und das Pfarrfest.
Ab dem 26.5.20 ist unser Pfarrbüro wieder unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen für den Parteiverkehr geöffnet.
Seit dem 22.06.20 reicht der Mundschutz in Kirchen beim Betreten und Verlassen der Kirchen. Auf dem Platz dürfen die Masken abgenommen werden.

Ab Januar 2021 muss die Maske wieder während des gesamten Gottesdienstes getragen werden. Zudem ist auch die FFP2 Maske Pflicht. Ein einfacher Schal oder Mundschutz reicht nicht mehr aus. Gemeindegesang ist schon seit längerem nicht mehr erlaubt.
Beerdigungen dürfen auch nur noch im engsten Familienkreis stattfinden.