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Erste Hilfe, Unfallmeldung, Verbandbuch & Ersthelfer

07.01.2026 17:04 Was ist ein Arbeitsunfall? Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.  Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten bekommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet. Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte.  Ausnahmen: Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille) Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf folgender Homepage der DGUV: www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp Arbeits- und Wegeunfälle, die zu mehr als drei Ausfalltagen führen, müssen der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse gemeldet werden. Alle Verletzungen und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich im Verbandbuch festgehalten werden. 
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Übersicht der Unternehmensnummer f. Unfallmeldungen & betriebl. Ersthelfer im Bereich Verwaltung und Stiftungen

06.05.2024 16:58 Unternehmensnummern für die Unfallmeldung finden Sie hier (Intranet/Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit - siehe Feld rechte Seite). Die hinterlegten Unternehmensnummern sind für haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte des Bischöflichen Ordinariates und der Stiftungen. Die Unternehmensnummern für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und im Bereich Forst- und Waldwirtschaft wurden direkt zugewiesen und sind daher nicht zentral im Ordinariat abgelegt. ! Eine Kopie bitte direkt an arbeitsmedizin@bistum-augsburg.de!
06.05.2024 16:33 siehe auf den nachfolgenden Unterseiten →
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06.05.2024 16:17 Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

Zudem hilft dies, Unfallschwerpunkte im Betrieb zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten und daraus Vorbeugungsmaßnahmen abzuleiten.

Informationen und Links Bestellung Verbandbuch siehe Unterseite →
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05.05.2024 08:47 Bestellschein und Zusammensetzung der inhaltlich verschiedenen Verbandskästen für Kindertageseinrichtungen, Kirchenstiftungen und Verwaltungen.
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