Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Aufgaben der ASA-Sitzung
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.
Mitglieder:
- Arbeitgeber oder eine/ein von ihm Beauftragte/r (zugleich Leitung der Sitzung)
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Vertreter MAV
- Sicherheitsbeauftragte/er
- (Schwerbehindertenvertretung)
- fallweise Experten zu speziellen Themen
Sitzungsintervalle:
- 4x pro Jahr (vierteljährlich)
- Es muss zu 4 ASA-Sitzungen eingeladen werden. Mangels Themen kann eine Sitzung durchaus abgesagt werden, was aber nicht Sinn und Zweck sein sollte.
- Eine Jahresplanung der ASA-Sitzungen wäre zur besseren Terminierung von Vorteil
Einladung/Protokolle:
- Einladung durch Arbeitgeber oder Beauftragte/n
- Protokollführer benennen
- Wirkungskontrolle Protokoll innerhalb 2 Wochen
- Eine Tagesordnung ist mit der Einladung zu verschicken (Themenabfrage vorab)
- Themen zur ASA-Sitzung wären z.B.:
- Informationen/Auswertung/Diskussion zum Unfall- und Krankengeschehen
- Neuerungen in Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen usw.
- Gefährdungsbeurteilung
- Aktuelles seitens Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Auswahl von Arbeitsmitteln
- Teilbegehungen
- Erörterung geplanter Änderungen (z.B. Neuanschaffung, Bauvorhaben, Organisationsstruktur)
- Beschlussfassung über Schwerpunktthemen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Gesundheitstage, Thema Rücken)
- Das ASA-Protokoll ist von der Geschäftsführung zu unterzeichnen.
- Genehmigung des Protokolls spätestens 2 Wochen nach Versand (per E-Mail)
- Abzuarbeitende Punkte sind von den entsprechenden Personen möglichst zeitnah durchzuführen
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses:
- Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
- Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
- Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
- Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
- Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Beschlussfassung/ Ergebnissicherung:
Der Arbeitsschutzausschuss hat originär die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und der Unfallverhütung zu beraten. Die Zusammensetzung lässt jedoch nicht nur eine hochwertige Beratung zu, sondern ebenfalls eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen.
Daher ist zu klären, ob der ASA-Kreis als Beratungs- oder Beschlussgremium fungiert.
Umsetzung im bischöflichen Ordinariat, den Kirchenstiftungen und deren Kindertageseinrichtungen:
- ASA - Verwaltung und Kirchenstiftungen
- Drei Sitzungen für die Verwaltung (Bischöfliches Ordinariat)
- Zwei Sitzungen für die Kirchenstiftungen
- Teilnahme aller Berufsgruppenvertreter, welche die Anliegen ihrer jeweiligen Berufsgruppe vertreten
- ASA - Kita
- pro Quartal findet eine Sitzung statt
- zentral für alle Kitas des Bistums
- großen Einrichtungen werden automatisch eingeladen
Themen für die ASA-Sitzung können Sie in Absprache mit ihrem direkten Vorgesetzten und dem Berufsgruppenvertreter an arbeitssicherheit@bistum-augsburg.de schicken. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und bei der nächsten Sitzung vorbringen.
♦ Die Protokolle der ASA-Sitzungen erhalten Sie über Ihre Berufsgruppenvertreter! Die Kitas erhalten die Informationen aus der Kita-ASA-Sitzung über den Newsletter! Die Ergebnisse aus der ASA-Sitzung für das Ordinariat und den Kirchenstiftungen werden im Quartalsnewsletter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz veröffentlicht.
Rechtliche Grundlage:
§11Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG