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Aktuelle Corona-Maßnahmen

31.03.2022 08:26

Erhebliche Lockerungen ab 3. April

Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.

Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnungen in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.

Details finden Sie hier: Corona Spezial | Michaelsbund