Arbeitsmedizin
Wir wollen, dass sie gesund bei uns arbeiten.
Der Betriebsarzt des Bistums ist Ansprechpartner und Berater für alle gesundheitlichen Fragen, im Zusammenhang mit der Arbeit. Er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und ist einzig seinem medizinischen Sachverstand verpflichtet und in seiner Tätigkeit weisungsfrei. Dadurch ist er Vertrauensperson der Mitarbeiter für gesundheitliche Belange in der Arbeit.
Er bietet arbeitsmedizinische Vorsorgen für die Mitarbeiter an. Er kennt die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen und berät den Arbeitgeber bei der Arbeitsplatzgestaltung. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung, bei Krankheit oder Unfall kann der Betriebsarzt bei Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzanpassung beratend unterstützen.
Der Betriebsarzt ist im Fachbereich Arbeitsmedizin innerhalb der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz des Bistums tätig. Zusammen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit arbeitet er in unterschiedlichen Gremien des Bistums mit, um den Gesundheitsschutz weiter zu verbessern.
Unser christlicher Auftrag der Fürsorge für die Menschen, gilt in besonderem Maße unseren Mitarbeitern, die uns im Dienst in der Kirche anvertraut sind.
Mehr Informationen erhalten Sie über das Intranet/Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz/Arbeitsmedizin