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Pfarrgemeinderats-Wahl 2026

Der Terminplan zum runterladen: 

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Vor der Wahl

Fristen:

Aufgaben:

Verantwortlich:

bis spätestens
23. November 2025

 

  • Termin für Wahl eines Wahlausschusses und endgültigeFestlegung der Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderatsmitglieder.

letzte offizielle Amtshandlung des Pfarrgemeinderats bezüglich der Wahl

Übernahme der Wahlangelegenheiten durch den Wahlausschuss

 

innerhalb der nächsten
14 Tage 

  • Erste Sitzung des Wahlausschusses
  • Wahl eines Vorstands

Pfarrer   / Wahlausschuss

 

bis spätestens
07. Dezember 2025

 

  • Bekanntgabe der verschiedenen Angaben gem. § 5 der Wahlordnung für PGR und Aufruf,
    geeignete Kandidaten vorzuschlagen.  (erfolgt formlos)

Wahlausschuss

innerhalb von 3 Wochen
nach Aufruf,
Kandidaten vorzuschlagen 
(bis spätestens 28.12.25)

 

  • Fristablauf für Kandidatenvorschläge
    Überprüfung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten. Einholen der Einverständniserklärung. Erstellung einer vorläufigen Kandidatenliste.

Wahlausschuss

bis spätestens
18. Januar 2026

 

  • Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste mit Hinweis, dass weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können.

Wahlausschuss

zwei Wochen nach Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste

 

  • Fristablauf für nachgereichte Kandidatenvorschläge.

Wahlausschuss

bis spätestens
15. Februar 2026

 

  • Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste sowie Ort und Zeitdauer der Wahl. 
    Auf Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam machen.

Wahlausschuss

nicht vergessen

 

  • Wählerverzeichnisse in MWplus erstellen

Pfarrbüro

möglichst bis:
23. Februar 2026

 

  • Anforderung der Briefwahlunterlagen durch Wahlberechtigte

Wahlausschuss

01. März 2026

 

 

  • WAHLTAG
    Wahl des Pfarrgemeinderats
    (einschließlich Samstag, 28.02.2026, bei Vorabendmessen)

Wahlausschuss

 

 

 

Nach der Wahl

Fristen:

Aufgaben:

Verantwortlich:

bis spätestens
02.03.2026,
nach Möglichkeit noch am Wahlabend

 

  • Erste Meldung an den Diözesanrat über die Durchführung der Wahl.

Wahlausschuss

 

08.03.2026

 

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Pfarrgemeinde und Hinweis auf die einwöchige Einspruchsfrist.

Wahlausschuss bzw. Pfarrer

 

15.03.2026

 

  • Ende der einwöchigen Einspruchsfrist
  • Prüfung evtl. Einsprüche (innerhalb 14 Tagen nach Eingang)

Wahlausschuss

bis spätestens
13.04.2026

 

  • Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats
  • Unverzügliche Meldung der PGR-Zusammensetzung an Diözesanrat 
    (ausschließlich unter Benutzung des zugesandten Passworts über das Intranet-Portal möglich/nötig)
  • Bekanntgabe der endgültigen Zusammensetzung des Pfarrgemeinderats an die Pfarrgemeinde

Pfarrer

 

  • Konstituierung des Dekanatsrats
    (ACHTUNG: Wahl der Vertreter in den
                      Diözesanrat!)
  • Konstituierung des Pastoralrats
     
     

16./17.10.2026

  • Konstituierende Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken