Pfarrgemeinderats-Wahl 2026
Der Terminplan zum runterladen:
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Vor der Wahl
Fristen: | Aufgaben: | Verantwortlich: |
bis spätestens 23. November 2025 | - Termin für Wahl eines Wahlausschusses und endgültigeFestlegung der Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderatsmitglieder.
| letzte offizielle Amtshandlung des Pfarrgemeinderats bezüglich der Wahl Übernahme der Wahlangelegenheiten durch den Wahlausschuss |
innerhalb der nächsten 14 Tage | - Erste Sitzung des Wahlausschusses
- Wahl eines Vorstands
| Pfarrer / Wahlausschuss |
bis spätestens 07. Dezember 2025 | - Bekanntgabe der verschiedenen Angaben gem. § 5 der Wahlordnung für PGR und Aufruf,
geeignete Kandidaten vorzuschlagen. (erfolgt formlos)
| Wahlausschuss |
innerhalb von 3 Wochen nach Aufruf, Kandidaten vorzuschlagen (bis spätestens 28.12.25) | - Fristablauf für Kandidatenvorschläge
Überprüfung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten. Einholen der Einverständniserklärung. Erstellung einer vorläufigen Kandidatenliste.
| Wahlausschuss |
bis spätestens 18. Januar 2026 | - Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste mit Hinweis, dass weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können.
| Wahlausschuss |
zwei Wochen nach Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste | - Fristablauf für nachgereichte Kandidatenvorschläge.
| Wahlausschuss |
bis spätestens 15. Februar 2026 | - Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste sowie Ort und Zeitdauer der Wahl.
Auf Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam machen.
| Wahlausschuss |
nicht vergessen | - Wählerverzeichnisse in MWplus erstellen
| Pfarrbüro |
möglichst bis: 23. Februar 2026 | - Anforderung der Briefwahlunterlagen durch Wahlberechtigte
| Wahlausschuss |
01. März 2026 | - WAHLTAG
Wahl des Pfarrgemeinderats (einschließlich Samstag, 28.02.2026, bei Vorabendmessen)
| Wahlausschuss |
Nach der Wahl
Fristen: | Aufgaben: | Verantwortlich: |
bis spätestens 02.03.2026, nach Möglichkeit noch am Wahlabend | - Erste Meldung an den Diözesanrat über die Durchführung der Wahl.
| Wahlausschuss |
08.03.2026 | - Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Pfarrgemeinde und Hinweis auf die einwöchige Einspruchsfrist.
| Wahlausschuss bzw. Pfarrer |
15.03.2026 | - Ende der einwöchigen Einspruchsfrist
- Prüfung evtl. Einsprüche (innerhalb 14 Tagen nach Eingang)
| Wahlausschuss |
bis spätestens 13.04.2026 | - Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats
- Unverzügliche Meldung der PGR-Zusammensetzung an Diözesanrat
(ausschließlich unter Benutzung des zugesandten Passworts über das Intranet-Portal möglich/nötig) - Bekanntgabe der endgültigen Zusammensetzung des Pfarrgemeinderats an die Pfarrgemeinde
| Pfarrer |
| - Konstituierung des Dekanatsrats
(ACHTUNG: Wahl der Vertreter in den Diözesanrat!) - Konstituierung des Pastoralrats
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16./17.10.2026 | - Konstituierende Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken
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