800 Jahre Franz von Assisi: Franziskanische Orden im Bistum Augsburg und der Portiunkula-Ablass
Die Portiunkula-Tradition zählt zum Ursprung der franziskanischen Orden: Die Berühmtheit der namensgebenden kleinen Kapelle in Assisi, wo der heilige Franziskus der Überlieferung nach am 3. Oktober 1226 starb, beruht auch auf dem Ablass, der dort nach Empfang des Bußsakraments gebührenfrei gewonnen werden kann. Im 15. Jahrhundert wurde das Privileg erstmals auch anderen Franziskanerkirchen verliehen. Ab dem 19. Jahrhundert galt es zudem für weitere Kirchen, was in der archivalischen Überlieferung des Bistums Augsburg seine Spuren hinterlassen hat.
Mit dem Bau der kleinen Kapelle, die zwischen 1589 -1679 mit der Basilika Santa Maria degli Angeli überwölbt wurde, suchte der heilige Franz von Assisi das Gebot Jesu‘ zum Wiederaufbau seines Hauses zu erfüllen. Sie ist nicht nur als Ursprungsort franziskanischer Frömmigkeit bekannt, sondern auch wegen des dort zu erlangenden Ablasses, der der Überlieferung nach vom Heiligen selbst beim Papst erbeten wurde. Anders als im mittelalterlichen Ablasswesen üblich, konnte er durchsetzen, dass die Pilger um den Weihetag der Kapelle am 2. August den Erlass zeitlicher Sündenstrafen allein durch das Bußsakrament empfangen können. Angeblich war dies bereits im Jahr 1216 der Fall, sicher belegt ist die Verleihung des Ablasses jedoch erst ab 1277.
Bei der dortigen Zusammenkunft von Franziskanermönchen, dem ersten sog. Mattenkapitel, entsandte der heilige Franziskus Brüder auch in den deutschsprachigen Raum. Augsburg war Ausgangspunkt der franziskanischen Ordensgründungen in Deutschland. Hier entstand um 1221 das erste Franziskanerkloster, welches im Jahr 1251 erstmals urkundlich belegt ist und bis zur Reformation 1526 existierte. Mit der Ausbreitung und Aufgliederung der franziskanischen Orden blieb das Portiunkula-Privileg zunächst auf wenige Kirchen beschränkt, bevor es der Franziskaner-Papst Sixtus IV. 1480 auf alle Franziskanerkirchen übertrug. Als langjährig bestehende Konvente der franziskanischen Orden in der Diözese Augsburg zu nennen sind u.a. Augsburg Maria Stern, Dillingen, Günzburg, Kaufbeuren, Lenzfried, Mindelheim, Neuburg und das Wemdinger Kapuzinerkloster. Ein Blick in die Bestände des Bistumsarchivs zeigt, dass Schriftquellen zur Portiunkula-Tradition vor 1800 entweder großteils verschollen sind, in staatliche Archive gelangten oder als Angelegenheit der franziskanischen Orden in deren Archiven überliefert sind.
Einschlägige Aufzeichnungen sind aus dem 19. Jahrhundert teilweise erhalten, so unter anderem im Akt zur Kollekte für den Wiederaufbau der Portiunkula bzw. der Marienbasilika, deren Gewölbe bei einem Erdbeben im Jahr 1832 einstürzten und die Kapelle teils beschädigten (1). Verzeichnisse dokumentieren die gesammelten Geldbeträge in einzelnen Landkapiteln des Bistums Augsburg, beispielsweise im Landkapitel Legau (Abb. 1). Eine größere Zahl einschlägiger Akten fiel in der Überlieferung der Bistumsverwaltung und der Pfarreien jedoch erst im 20. Jahrhundert an, was wesentlich auf die ab dieser Zeit mögliche Verleihung des Privilegs an nicht-franziskanische Kirchen zurückgeht.
Wenig bekannt ist, dass für das Bistum Augsburg bereits im Jahr 1824 eine Sondergenehmigung zur Erteilung des Portiunkula-Ablasses erteilt wurde. Per Dekret vom 4.8.1823, das als Generale am 14. Juni 1824 veröffentlicht wurde, gewährte Papst Pius VII. Bischof Joseph Maria von Fraunberg (amtierend 1819-1824) aus besonderer Gnade die Vollmacht, den Portiunkula-Ablass „in allen Kirchen der noch bestehenden Konvente des Franziskanerordens, und überhin in der Stadt Augsburg in der hohen Domkirche, in den übrigen Teilen der Diözese aber in allen Pfarrkirchen der Städte, Märkte und Dörfer“ am 1. bzw. 2. August unter den bekannten Bedingungen zu verleihen (2, Abb. 2).
Papst Pius X. dehnte im Jahr 1910 anlässlich der 1000-Jahr-Feier der Gründung des Franziskanerordens das Ablassprivileg vorübergehend auf alle Pfarr- und Filialkirchen, Oratorien und Anstaltskapellen, die als Aufbewahrungsorte der Eucharistie dienen (1), aus. Im Jahr 1924 erfolgte eine päpstliche Neuregelung, um die Zahl der für den Ablass privilegierten Kirchen wieder einzuschränken. Wie im Amtsblatt der Diözese Augsburg vom 22. Juli 1925 bekanntgegeben wurde, verblieb das Vorrecht nur franziskanischen und solchen Kirchen, denen es in perpetuum verliehen worden war, wozu man den Augsburger Dom und alle Pfarrkirchen der Diözese zählte.
Künftige Neuverleihungen waren nur für Kirchen in einem Radius von drei Kilometern um Franziskanerkirchen bestimmt, galten nur auf beschränkte Dauer und bedurften besonderer bischöflicher Empfehlung (3). Anders als z.B. in der Nachbardiözese München und Freising kam man im Bistum Augsburg nach längerer Prüfung bereits verliehener Portiunkula-Berechtigungen zu dem Schluss, dass aus der Aktenlage ein dauerhaft geltendes Privileg nicht vorausgesetzt werden könne. Als Folge gelten Privilegien i.d.R. für sieben Jahre, danach sind sie bei Bedarf zu erneuern. Nur die einschränkende Vorgabe der Nähe zu Franziskanerkirchen wurde aufgrund eines päpstlichen Dekrets im Jahr 1939 aufgehoben (4).
Durch die laufenden Neuverleihungen fiel in der Korrespondenz mit den Ortsgeistlichen bzw. Pfarreien einiges Schriftgut an. Die Verzeichnisse der für das Portiunkula-Privileg angemeldeten Kirchen lassen erkennen, dass die Zahl der dazu berechtigten Pfarrkirchen nun weit größer war als diejenige der franziskanischen Gnadenstätten. Dies liegt auch daran, dass in der wiedererrichteten Diözese Augsburg der größte Teil der Franziskanerklöster des Ersten und Zweiten Ordens nach 1802/03 verschwunden war und großteils nur die Frauenklöster wiederbelebt wurden. Dazu gehören unter anderem die Dillinger Franziskanerinnen, die Augsburger Sternschwestern und die Nonnen des Kaufbeurer Crescentiaklosters, welche zu den ältesten Klöstern der Terziarinnen in Deutschland zählen und mit zahlreichen Filialen in der Diözese vertreten sind. Mit Ablässen versehen wurden um 1939 unter anderem die franziskanischen Einrichtungen in Dillingen, Dürrlauingen, Glött, Hohenwart, Holzhausen bei Buchloe, Mittelberg, Reimlingen, Schweinspoint und Wertach (5, Abb. 3). Kaum vertreten waren hingegen die Männerklöster, von denen im Bistumsgebiet mit Stand 2026 nur noch ein einziges besteht - das Franziskanerkloster in Füssen.
(1) ABA, BO 4587.
(2) Generale vom 14. Juni 1824 (ABA, Generalien 1820-1827).
(3) Amtsblatt Nr. 22 / 35. Jg., 22. Juli 1925, S. 140-141.
(4) Rundschreiben des Bischöflichen Ordinariats v. 25.7.1939, in: GV 970.
(5) Übersicht der Klöster und Anstalten mit Portiunkula-Privileg, um 1939, in: GV 970.