Vor 200 Jahren: Die bayerischen Bistümer werden neu umschrieben.
Am 23. September 1821 wurde die Bulle „Dei ac Domini Nostri“ publiziert; sie legte gemeinsam mit dem Konkordat von 1817 die Grundlage für das zukünftige kirchlich-katholische Leben in Bayern. Die mit der Bulle festgelegte Bistumseinteilung gilt bis heute.
Mit der Säkularisation von 1803 war die alte Reichskirche untergegangen, 1806 endete auch das altehrwürdige Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Es bedurfte daher neuer kirchlicher Strukturen, die in Verhandlungen zwischen Staat und Kirche zu schaffen waren. Allerdings unterlagen in der Folgezeit die Grenzen der deutschen Einzelstaaten immer wieder Veränderungen, die Haltung der römischen Kurie begünstigte einen Konkordatsabschluss vorerst nicht und von 1809 bis 1814 befand sich der Papst in napoleonischer Gefangenschaft. Die deutschen Landesherren versuchten indessen, durch Eingriffe in kirchliche Befugnisse neue Tatsachen zu schaffen. Insgesamt verworrene Verhältnisse also. Erst der Wiener Kongress von 1814/15 gab dem europäischen Kontinent eine neue politische Ordnung. In Deutschland entstand der Deutsche Bund als lockerer Zusammenschluss der Einzelstaaten; als die Entscheidung fiel, dass die Bundesakte keine Regelungen zur Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse mit den Staaten enthalten würde, legte der päpstliche Gesandte Kardinal Ercole Consalvi am 14. Juni 1815 dagegen Protest ein.
Pläne für ein einheitliches Konkordat mit den Rheinbundstaaten, das Napoleon gewünscht und wozu Karl Theodor von Dalberg einen Vorschlag ausgearbeitet hatte, stießen in Rom auf Ablehnung. Auch der im Auftrag Dalbergs unternommene Versuch des Heinrich Ignaz von Wessenberg, auf dem Wiener Kongress die Errichtung einer einheitlichen deutschen Nationalkirche mit einem Primas an der Spitze zu etablieren, scheiterte.
Neben diesen größeren Lösungen gab es auch Verhandlungen zwischen der katholischen Kirche und einzelnen deutschen Staaten für mit diesen abzuschließende Konkordate. Wesentlich beteiligt war für Bayern der am 18. November 1803 zum bayerischen Gesandten am Heiligen Stuhl ernannte Johann Kasimir von Häffelin, auf der anderen Seite war zeitweilig der Nuntius Annibale della Genga, der spätere Papst Leo XII., mit den Verhandlungen betraut. Hatte Bayern schon 1802 erste Gespräche mit der römischen Kurie geführt, so kam es 1806/07 zu erneuten Verhandlungen, die ergebnislos abgebrochen wurden.
Die Verhandlungen wurden 1815 wieder aufgenommen und am 5. Juni 1817 unterzeichneten der Kardinalstaatssekretär Consalvi und Häffelin – letzterer unter großzügiger Auslegung seiner Kompetenzen - das angestrebte Konkordat. Die bayerische Ministerkonferenz verweigerte zunächst die Ratifizierung - erneute Verhandlungen waren nötig. Insgesamt war das „…ein zähes Ringen zwischen der römischen Kurie, die […] möglichst große Freiheit für die Kirche zu erreichen suchte, und der bayerischen Regierung, die weitgehende Staatshoheit und Staatsaufsicht für die Kirche anstrebte“ (Friedrich Kardinal Wetter). Schließlich ratifizierten am 24. Oktober 1817 der bayerische König Max I. Joseph und am 9. November 1817 Papst Pius VII. das auf den 5. Juni 1817 rückdatierte Dokument.
Publiziert wurde es erst 1818 und zwar nur als Anhang I zum Paragraph 103 eines speziellen Religionsedikts, durch das die staatliche Kirchenhoheit aufrechterhalten wurde. Dies stand im Widerspruch zum Text des Konkordats. Das Religionsedikt selbst wiederum bildete nur die Beilage II zu Titel IV, Paragraph 9 der bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1818. Es war Teil der Verfassung, das Konkordat jedoch nur ein Gesetz. Die Lage war unklar und es kam zum Streit über die Geltung des Vertrags, hinzu kamen Auseinandersetzungen wegen neuernannter Domherren und Bischofskandidaten. Erst am 15. September 1821 hat König Max I. durch die sogenannte „Tegernseer Erklärung“ die Sache soweit bereinigt, dass nun auch die noch fehlende Bulle zur Organisation und Zirkumskription der acht bayerischen Bistümer publiziert werden konnte.
Diese auf den 1. April 1818 datierte, nach den ersten Worten „Dei ac Domini Nostri“ benannte Zirkumskriptionsbulle veröffentlichte der Nuntius Serra-Cassano am 23. September 1821, in dem er sie durch einen apostolischen Protonotar in der Münchener Frauenkirche verlesen ließ.
Die Publizierung in Augsburg erfolgte ebenfalls an diesem Tag. Damit wurden die noch heute – bis auf kleine Veränderungen - geltenden Bistumsgrenzen definiert, die im Außenbereich den Landesgrenzen angepasst waren. Auch wurden die Namen der Bischöfe, der Domdekane und-pröpste, der Domkapitulare und der Domvikare verkündet.
Das Bistum Augsburg, das ja vorher dem ehemaligen Mainzer Metropolitanverband angehört hatte, war schon im Konkordat von 1817 der neuen südbayerischen Metropole München und Freising als Suffraganbistum zugeordnet worden. Mit der Publizierung der Zirkumskriptionsbulle war die Neuordnung der katholischen kirchlichen Verhältnisse in Bayern zu einem gewissen Abschluss gekommen und eine tragfähige Grundlage für die Zukunft gelegt.
Ebenfalls 1817 hatte man bestimmt, dass „der in Bayern gelegene Teil der Diöces Konstanz […] nebst dem exemten Bezirke von Kempten der Augsburger Diöces einverleibt“ wird. Folgende Gebietsveränderungen im Bistum Augsburg wurden mit der Zirkumskriptionsbulle festgeschrieben (nach Schematismus 1813 und Placidus Braun: Historisch – topographische Beschreibung…, Augsburg 1823).
Verlust:
1) Das Kapitel Reute mit 8 Pfarreien (Biechelbach, Breitenwang, Elbigenalp, Heiterwang, Holzgau, Tannheim, Vils und Wengle).
2) Vom Kapitel Kempten die Pfarreien Riezlern, Schrecken, Tamber und Warth
3) Das Kapitel Ellwangen mit 16 Pfarreien (Abtsgmünd, Beersbach, Dalkingen, Dewangen, Ellenberg, Ellwangen, Hofen, Hüttlingen, Neuler, Oberkochen, Pfahlheim, Röhlingen, Schwabsberg, Stödtlen, Unterkochen, Westhausen).
4) Das Kapitel (Schwäbisch-) Gmünd mit 19 Pfarreien (Bargau, Bettringen, Schwäbisch Gmünd, Heuchlingen, Hohenstadt, Iggingen, Lautern, Leinzell, Mögglingen, Möhnhof, Mutlangen, Schechingen, Spraitbach, Straßdorf, Untergröningen, Weiler, Wäschenbeuren, Wetzgau, Zimmerbach).
5) Das Kapitel Lauchheim mit 14 Pfarreien (Aufhausen, Dirgenheim, Geislingen, Itzlingen, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Nordhausen, Pflaumloch, Röttingen, Unterschneidheim, Tannhausen, Waldhausen, Wössingen, Zipplingen mit Unterwilflingen.
6) Das Kapitel Nereshein 18 Pfarreien, nämlich Auernheim, Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Dorfmerkingen, Dunstelkingen Ebnat, Eglingen, Elchingen, Härtsfeldhausen, Großkuchen, Kösingen, Neresheim (mit Schloßpfarrei), Ohmenheim, Unterriffingen, Trugenhofen und Utzmemmingen.
7) Vom Kapitel Elchingen die 8 Pfarreien Bissingen ob Lontal mit der Pfarrei „Lohnthal“, Niederstotzingen, Burgberg, Oberstotzingen, Rammingen, Stetten ob Lontal und Westerstetten.
Gewinn:
1) Vom aufgelösten Kapitel Isny 17 Pfarreien, die das Kapitel Legau bildeten (Altusried, Buchenberg, Frauenzell, Kimratshofen, Kreuzthal, Krugzell, Lautrach, Legau, Martinszell, Memhölz, Muthmannshofen, Rechtis, Steinbach, Waltenhofen, Kleinweiler, Wengen, Wiggensbach).
2) Vom Kapitel Lindau 10 Pfarreien (Bösenreutin, Hergensweiler, Lindau, Maria Thann, Oberreitnau, Sigmarszell, Unterreitnau, Wasserburg, Weißensberg, Wohmbrechts
3) Vom Kapitel Stiefenhofen 19 Pfarreien (Akams, Balderschwang, Blaichach, Diepolz, Eckarts, Fischen, Hellengerst, Immenstadt, Thalkirchdorf, Missen, Niedersonthofen, Obermaiselstein, Ofterschwang, Oberstaufen, Seifriedsberg, Stein, Stiefenhofen, Tiefenbach, Weitnau).
4) Vom Kapitel Weiler 14 Pfarreien (Ebratshofen, Ellhofen, Gestraz, Grünenbach, Heimenkirch, Lindenberg, Maierhöfen, Niederstaufen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheffau, Scheidegg, Weiler).
5) Die Pfarrei Kempten.
6) Die Pfarrei Burlafingen.
Das Bistum besass nun neben den Pfarreien in der Stadt Augsburg 807 Pfarreien. Insgesamt konnte es sich von vorher 250 auf jetzt 270 Quadratmeilen vergrößern.
Erwin Naimer
Fotos: Christoph Meierfrankenfeld