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Schulung Gefährdungsbeurteilung (9.05.2026) des Bistum Augsburg

09.05.2026 08:30 bis 12:30

Schulung Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren.

Dieser Schulung behandelt das Thema Gefährdungsbeurteilung und ist vor allem für Führungskräfte, deren Vertreter bzw. für den Arbeitsschutz beauftragte Personen empfehlenswert, die für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich sind. Ebenfalls für Sicherheitsbeauftragte, die die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation erstellen sollen.

Inhalt:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Aufbau, Form und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsbereiche/Tätigkeiten festlegen und Gefährdungen ermitteln
  • Gefährdungen beurteilen
  • Maßnahmen festlegen und durchführen
  • Wirksamkeit prüfen; Dokumentation und Fortschreibung
  • Spezielle Gefährdungsbeurteilungen

 

Teilnehmer/-innen:            max. 15 Personen, des Bistum Augsburg

Anmeldung bei: Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fronhof 4, 86152 Augsburg;                E-Mail: schulungen.arbeitssicherheit@bistum-augsburg.de

 

Anmeldung bis:  1 Woche vor Veranstaltungsdatum

Veranstaltungsort

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Veranstalter

Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz

schulungen.arbeitssicherheit@bistum-augsburg.de