Ein Impfregister
Impfen als Methode zur Bekämpfung von Seuchen ist nicht völlig neu. In den Archiven, auch im Archiv des Bistums Augsburg, finden sich entsprechende Nachweise.
Ältere Bundesbürger haben sie noch: Zwei kleine, runde Narben am Oberarm. Der Schreiber dieser Zeilen kann sich noch sehr gut daran erinnern, wie er selbst dazu gekommen ist. Als er ein Kind war kam ein Arzt in die Schule und verpasste ihm zwei kleine Ritzungen am Oberarm. Schmerzhaft war das nicht, aber wegen der vorausgehenden Anspannung zuckte er erschrocken zusammen. Damit war er –nachdem bereits eine erste solche Maßnahme im Alter von einem Jahr erfolgt sein musste - gegen eine Erkrankung an Pocken geimpft.
Derzeit ist ja das Wort „Impfen“ in aller Munde, geht es doch um die Zurückdrängung des Corona-Virus, der uns diese seltsamen Zeiten beschert hat. Vorbildlich hat dabei der Papst gehandelt, der sich den Nachrichten zufolge kürzlich eine Impfung gegen Corona verabreichen ließ. Über die Einführung einer Impfpflicht, vielleicht auch nur für bestimmte Gruppen der Bevölkerung, wird diskutiert. Allerdings gibt auch skeptische Kreise, bei denen das Impfen in Verruf geraten ist.
Andere Zeiten – andere Sitten: Am 26. August 1807 schrieb das Königreich Bayern als erster Staat überhaupt eine Impfpflicht gegen die Pocken vor. Die Möglichkeit einer freiwilligen Impfung gegen diese Krankheit gab es bereits vorher, wovon vielfach aber kein Gebrauch gemacht wurde - „aus Vorurteil oder Indolenz“. Andere Zeiten – andere Sitten?
Pocken, auch als Blattern oder Variola bekannt, sind eine wohl schon vor 12000 Jahren in Afrika auftretende Infektionskrankheit, die sich allmählich über die gesamte Welt ausbreitete. Erreger der Pocken sind Viren, die nur durch Menschen übertragen werden können. Die Krankheit gilt wegen ihrer hohen Infektiosität und Letalität als höchst gefährlich. Von den Spaniern nach Amerika eingeschleppt, ist sie für Millionen von Toten unter der indianischen Bevölkerung verantwortlich.
Ein Heilmittel gibt es nicht, doch kann eine Impfung auch erkrankter Personen bis zu fünf Tagen nach der Ansteckung vor den Pocken schützen. Nachdem es anscheinend schon vor 3000 Jahren in China einfache Formen der Impfung gab, nahm die Sache im Zeitalter der Aufklärung Fahrt auf. Es gab wohl mehrere erfolgreiche Impfexperimente, doch im Allgemeinen verbindet man die Entdeckung der Pockenschutzimpfung mit dem Namen des englischen Arztes Edward Jenner (1749 – 1823), der 1796 erfolgreich einen 8-jährigen Buben impfte.
Im Archiv des Bistums Augsburg haben sich verschiedentlich Nachweise über die Verabreichung der Pockenschutzimpfungen vom Anfang des 19. Jahrhunderts erhalten. Seit 1803 waren die Pfarrmatrikeln im rechtrheinischen Bayern auch die offiziellen Personenstandsregister und aus diesen wurden Impflisten erstellt bzw. man vermerkte die Geimpften darin. Ein Beispiel ist das Impfregister in den Matrikeln von Weißenhorn, das mit folgenden Worten beginnt:
Verzeichnis
in welches die Kinder eingetragen sind,
welche im Jahre 1810 sind geimpft worden, und worein
auch in Zukunft die Kinder, welche geimpft
werden, nach dem Alphabet sollen
eingetragen werden.
Allzu fleißig hat der Pfarrer jedoch dieses Verzeichnis nicht geführt, denn es enthält nur die Impfjahrgänge 1810 und 1811. Geimpfte erhielten zu Kontrollzwecken eine Bescheinigung, und wer seiner Impfpflicht nicht nachkam, musste mit einer Geldstrafe rechnen. Letztendlich erfolgte eine weltweite Ausdehnung der Impfpflicht mit dem Ergebnis, dass die Pocken heute ausgerottet sind. Nur in Laboren sollen noch Erreger existieren. In Deutschland wurde die Pflicht zur Pockenschutzimpfung schrittweise bis 1983 aufgehoben.
Erwin Naimer