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Verpflichtende Fortbildungen

Um sich an einer neuen Stelle zurecht zu finden oder ein neues Arbeitsgebiet zu übernehmen, kann es sein, dass dafür eine verpflichtende Basisqualifizierung vorgesehen ist. Basisqualifizierungen, die eine größere Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreffen, sind auf unserer Homepage unter Informationen und Hinweise/Fortbildungsordnung aufgelistet. Sie werden von der Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten darauf hingewiesen und vermerken das entsprechend auf Ihrem „Antrag externe Fort- oder Weiterbildung“. 

 

Klärung im Mitarbeitergespräch

Im Laufe der Berufstätigkeit können sich Arbeitsbedingungen, berufliche Herausforderungen und Ziele der eigenen Dienststelle verändern. Dann wird es manchmal notwendig, an einer Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Besprechen Sie das im jährlichen Mitarbeitergespräch mit Ihren Vorgesetzten. Kommen Sie beide zu der Einschätzung, dass eine Fortbildung zur weiteren Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben zwingend erforderlich ist, protokollieren Sie das auf dem entsprechenden Formblatt zum Mitarbeitergespräch. Damit stellen Sie dann einen „Antrag für zwingend erforderliche externe Fortbildungen“. Die Notwendigkeit der Teilnahme muss

-          aus Ihrer Stellen- und Aufgabenbeschreibung unmittelbar hervorgehen oder

-          einen Beschluss Ihrer Dienststelle (schriftliches Dokument /Protokoll /Strategiepapier) umsetzen oder

-          Ihre eigene Tätigkeit als Führungskraft verbessern oder

-          zu beachtende Gesetze und Vorgaben vermitteln.

Bei reinen Seminarkosten von mehr als derzeit 500 € werden Sie aufgefordert, entsprechende Dokumente bei Antragstellung vorzulegen.

 
Kostenübernahme durch das Bistum

Die Abteilung Fortbildung prüft Ihren Antrag auf Plausibilität. Sind die reinen Seminarkosten höher als derzeit 1.500 €, wird Ihr Antrag in Rücksprache mit der für Sie zuständigen Personalabteilung bearbeitet. Gegebenenfalls wird zusätzlich zur Veranlassung Ihrer Teilnahme eine Qualifizierungsvereinbarung als Anlage zu Ihrem Arbeitsvertrag notwendig.

Wenn die Teilnahme von der Abteilung Fortbildung veranlasst wird, nehmen Sie in Ihrer Arbeitszeit teil. Die Kosten werden vom Bistum vollständig übernommen.