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Fortbildungen anderer Anbieter

Wenn Sie an einer Veranstaltung eines anderen diözesanen Anbieters teilnehmen möchten oder eine für Sie passende Fortbildung zum Beispiel im Internet gefunden haben, dann sind Sie selbst für die Anmeldung verantwortlich. Um Dienstbefreiung und einen finanziellen Zuschuss zu erhalten, können Sie online einen „Antrag externe Fort- oder Weiterbildung“ stellen. Beim Ausfüllen laden Sie die Ausschreibung der Veranstaltung hoch. Vorher müssen Sie mit Ihren Vorgesetzten sprechen und eine Befürwortung der Teilnahme einholen. Priester sprechen dazu mit ihrem Dekan.

Zuschuss, Fahrkostenerstattung und Dienstbefreiung

Handelt es sich um eine freiwillige Fortbildung, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder einem kirchlichen Ehrenamt steht, dann können die Teilnahme-, Pensions- und Fahrtkosten zum halben Satz übernommen werden.

-          Sind die reinen Seminarkosten nicht höher als derzeit 500 €, dann können Sie einmal pro Jahr eine Vorteilsregelung in Anspruch nehmen. Hier beträgt Ihr Eigenanteil für den ersten Tag nur 20 € und für jeden weiteren Tag 15 € zusätzlich. Dies gilt auch für kostenpflichtige Online-Seminare. Bei den Fahrtkosten bleibt es beim halben Satz.

-          Sind die reinen Seminarkosten höher als 1.500 €, wird Ihr Antrag in Rücksprache mit der für Sie zuständigen Personalabteilung bearbeitet. Gegebenenfalls wird eine Qualifizierungsvereinbarung als Anlage zu Ihrem Arbeitsvertrag notwendig, in der Sie sich verpflichten, nach der Fortbildung eine bestimmte Zeit weiterhin für Ihren Dienstgeber tätig zu sein.

Fortbildungen aus persönlichem Interesse

Handelt es sich um eine freiwillige Fortbildung, bei der Ihre privaten Interessen im Vordergrund stehen, dann können Sie dafür Dienstbefreiung beantragen. Unkosten und Versicherungsrisiken tragen Sie selbst.