Dienstbefreiung
In den meisten Fällen werden solche Einkehrtage oder Exerzitien an Wochenenden angeboten.
Wenn Sie an einem geistlichen Angebot anderer Dienststellen, von Verbänden, Bildungshäusern oder Ordensgemeinschaften teilnehmen, das auf einen Ihrer Arbeitstage trifft, können Sie einen Antrag auf Dienstbefreiung stellen. Dazu müssen Sie die Ausschreibung der Veranstaltung hochladen.
Hier gilt die gleiche Regel wie bei den freiwilligen Fortbildungen. Sie haben in der Regel bis zu 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Es gilt eine anteilige Regelung: 1 Tag bei bis zu 2 Arbeitstagen pro Woche, 2 Tage bei bis zu 4 Arbeitstagen pro Woche, 3 Tage bei bis zu 6 Arbeitstagen pro Woche. Darüberhinausgehende Wünsche sind individuell mit dem für Sie zuständigen Fortbildungsbeauftragten abzusprechen.
Jährliche Exerzitien von Seelsorgerinnen und Seelsorgern
Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in besonderer Weise gefordert, persönlich von ihrem Glauben Zeugnis zu geben. Sie sind gehalten, einmal jährlich an mehrtägigen Exerzitien oder Einkehrtagen teilzunehmen. Daher steht Priestern, Diakonen, pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch Religionslehrkräften im Kirchendienst pro Jahr 1 Tag je Wochenarbeitstag zur Teilnahme an Geistlichen Angeboten zur Verfügung.