Teilnahmeregelungen
Zuschüsse und Eigenbeiträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1 bei Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Eigenbeitrag bei Teilnahme an internen Seminaren2 mit Präsenz (-teilen):
halbtägige Gesamtdauer | 0 € |
ganztägige Gesamtdauer | 20 € |
zweitägige Gesamtdauer | 35 € |
dreitägige Gesamtdauer | 50 € |
Anreise am Vorabend (bei unzumutbarer Abfahrtszeit in der Früh) | 15 € |
imOnline-Format:
bei Dauer / Bearbeitungszeit von bis zu 180 Minuten 0 €
bei Dauer / Bearbeitungszeit von mehr als 180 Minuten 20 €
Bei als Basis-Qualifizierungen gekennzeichneten Seminaren werden die Seminar- und Pensionskosten vom Dienstgeber getragen.
Beiträge für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Seminarausschreibung zu entnehmen.
Fahrtkosten-Erstattung anlässlich der Teilnahme an internen Seminaren4
für alle Veranstaltungen zum vollen Satz
TeilnahmeanfreiwilliggewähltenexternenSeminaren3 |
|
Zuschuss bei überwiegend dienstlichem Interesse | 50 % |
Vorteilsregelungeinmaljährlich–EigenbeitragbeiSeminarkostenvonmaximal500€mitPräsenz(teilen): halbtägige Gesamtdauer |
0 € |
ganztägige Gesamtdauer | 20 € |
zweitägige Gesamtdauer | 35 € |
dreitägige Gesamtdauer | 50 € |
Anreise am Vorabend (bei unzumutbarer Abfahrtszeit in der Früh) | 15 € |
kostenpflichtige Online-Formate:
generell 20 €
Für Seminarteilnahmen aus überwiegend privatem Interesse wird kein Zuschuss gewährt.
Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn die Teilnahme vor Veranstaltungsbeginn beantragt wird!
Die Teilnahme an Jahrestagungen und überdiözesanen Fachkonferenzen mit Fortbildungselementen sind als Dienstreisen über die eigene Dienstelle abzurechnen.
TeilnahmeanveranlasstenexternenFortbildungenundBasis-Qualifizierungen
Seminar- und Pensionskosten werden vom Dienstgeber getragen.
Fahrtkosten-Erstattung anlässlich der Teilnahme an externen Fortbildungen4
veranlasste Teilnahme und Basis-Qualifizierung zum vollen Satz
(außerhalb Bayerns Kostendeckel von 130 € je Fahrtstrecke)
bei überwiegend dienstlichem Interesse zum halben Satz
(außerhalb Bayerns Kostendeckel von 65 € je Fahrtstrecke)
Für Teilnahmen aus überwiegend privatem Interesse werden keine Fahrtkosten erstattet.
Weiterbildungen
Zuschüsse werden im Lauf des Genehmigungsverfahrens individuell vereinbart. Ist die Teilnahme zwingend erforderlich, trägt der Dienstgeber die vollen Kosten.
Zur fairen Kostenverteilung kann im Einzelfall ein Eigenbeitrag vereinbart werden.
Berufsgruppentreffen
Eigenbeitrag - bei Fortbildungsteil mit externen Referenten 15 €
Eigenbeitrag - bei Fortbildungsteil mit internen Referenten 5 €
Die Beträge verstehen sich als pauschale Kostenbeteiligung, Essen und Getränke sind inklusive. Als teilnehmend gilt, wer einen halben Tag oder mehr anwesend ist.
ZuschusszurTeilnahmeanexternengeistlichenAngeboten
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vorlage von Belegen einmal jährlich
je angebrochenem Veranstaltungstag 25 €
(für alle Bediensteten für bis zu 3 Tage - für Seelsorgerinnen und Seelsorger für bis zu 6 Tage)
Fahrtkosten werden nicht erstattet.
GebührenbeiRücktrittvoninternenFort-undWeiterbildungen
Bei Abmeldung bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung entstehen keine Rücktrittsgebühren.
Bei Abmeldung ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € fällig. Darüber hinaus sind Stornokosten, die der Abteilung Fortbildung durch die Absage in Rechnung gestellt werden, zu zahlen.
Bei Abmeldung ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung oder bei unentschuldigtem Fernbleiben wird - unabhängig davon, ob es sich um ein kostenpflichtiges oder kostenfreies Seminarangebot handelt - zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr der pauschale Eigenbeitrag für interne Seminare fällig. Übersteigen die oben genannten Stornokosten diesen Betrag, wird auf den pauschalen Eigenbeitrag verzichtet.
Gibt es eine nachrückende Person oder liegt ein nachzuweisender beruflicher bzw. persönlicher Härtefall vor, müssen keine Gebühren gezahlt werden.
Bei Präventionsveranstaltungen, bei Priester-, Diakonen- und Berufsgruppentreffen werden keine Stornogebühren erhoben.
Alle Beiträge und Gebühren werden mit Beginn der Veranstaltung fällig. Alle Beiträge werden über das Gehaltskonto einbehalten. Für Rücktrittsgebühren ergeht eine Zahlungsaufforderung.
1 Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne dieser Satzung gelten alle Priester, Diakone und Bediensteten der Diözese Augsburg, die Bediensteten des Kita-Zentrums St. Simpert und des Pfründestiftungsverbunds St. Ulrich sowie die Angestellten der Kirchenstiftungen inklusive der Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen in der Diözese Augsburg. Die Anstellten aller sonstigen kirchlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in der Diözese Augsburg werden als externe Teilnehmende geführt.
2 Interne Seminare sind alle Veranstaltungen, die von der Abteilung Fortbildung veranstaltet werden oder bei denen die Abteilung Fortbildung als Kooperationspartner auftritt.
³ Externe Seminare sind alle Veranstaltungen, bei denen die Abteilung Fortbildung nicht als Veranstalter oder Kooperationspartner auftritt. Dies können sowohl andere Anbieter als auch kirchliche Rechtsträger und weitere Dienststellen des Bischöflichen Ordinariates sein.
4 Fahrkosten, die anlässlich der Teilnahme anfallen, werden nach dem gültigen Bayerischen Reisekostengesetz erstattet.