Zuschuss
Zuschuss für alle Bediensteten
Wenn Sie an Einkehrtagen oder Exerzitien, die nicht im Heft Geistliche Angebote angekündigt wurden, teilgenommen haben, können Sie um einen Zuschuss bitten. Dazu reichen Sie Ihre Rechnung (mit Titel-Ort-Datum der Veranstaltung, Veranstalter, teilnehmender Person) über das Online-Portal der Abteilung Fortbildung ein. Es gibt einen pauschalen Zuschuss von 25 € pro angebrochenem Veranstaltungstag – für Seelsorgerinnen und Seelsorger für bis zu 6 Tage, für alle anderen Bediensteten für bis zu 3 Tage.