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Teilnahme an geistlichen Angeboten

Die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an geistlichen Angeboten wird vom Bistum Augsburg gefördert. Das betrifft sowohl Exerzitien, Einkehrtage und Wallfahrten, die vom Arbeitgeber selbst angeboten werden als auch andere Veranstaltungen, die die persönliche Verbundenheit mit Christus fördern.

 

Welche Formen von Exerzitien, Einkehrtagen und Wallfahrten werden anerkannt?

Exerzitien sind mehrtägige geistliche Übungen, die das eigene Leben neu auf Jesus Christus ausrichten. Die Teilnehmenden reflektieren den eigenen Lebensweg und ihre spirituellen Erfahrungen in unterschiedlichen Formen von Stille, Aussprache, Gebet und Gottesdienst. Themenbezogene Impulse (Texte, Körpererfahrungen, Rituale) und eine individuelle Geistliche Begleitung bieten Anregungen und unterstützen bei Orientierungs- und Entscheidungsprozessen.

Einkehrtage bieten eine Auszeit, die religiös gestaltet ist. Zu ihren Bestandteilen zählen Impulsvorträge, Denkanstöße, Bibelgespräche, kreative Angebote, Gebete und Meditationen. In der Regel schließt der Tag mit einem gemeinsamen Gottesdienst.

Wallfahrten, die hier berücksichtigt werden, sind als Gruppenveranstaltung öffentlich ausgeschrieben und haben einen anerkannten Wallfahrtsort zum Ziel. Das eigene Unterwegssein wird an Ausgangpunkt, unterwegs und am Zielort thematisiert und religiös erschlossen. Höhepunkt bildet die Eucharistiefeier am Wallfahrtsort.

Davon unterschieden werden individuelle Pilgerfahrten und Wanderungen auf Pilgerwegen.

Allen Angeboten gemeinsam ist das Aufsuchen eines anderen Ortes in Distanz zum privaten und beruflichen Umfeld.

An wen wende ich mich?

Wenn Sie an einem geistlichen Angebot teilnehmen möchten das nicht im Faltblatt „Geistliche Angebote“ der Abteilung Fortbildung beworben wurde und Sie dafür eine Dienstbefreiung benötigen, beantragen Sie diese rechtzeitig über das Online-Portal auf der Website der Abteilung Fortbildung. Halten Sie den Ausschreibungstext zum Hochladen bereit.

Ihr Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich.

Wenn Sie an einem geistlichen Angebot teilnehmen möchten, das im Faltblatt „Geistliche Angebote“ der Abteilung Fortbildung beworben wurde, melden Sie sich bitte direkt bei der organisierenden Stelle an. Ihre Teilnahme ist intern vermerkt, und die Dienstbefreiung gilt als gewährt.

Kann ich für die Teilnahme frei bekommen?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Augsburg und der Kirchenstiftungen haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an geistlichen Angeboten vom Dienst freistellen zu  lassen.

In der Regel stehen Ihnen bis zu 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Es gilt eine anteilige Regelung: 1 Tag bei bis zu 2 Arbeitstagen pro Woche, 2 Tage bei bis zu 4 Arbeitstagen pro Woche, 3 Tage bei bis zu 6 Arbeitstagen pro Woche. Darüberhinausgehende Wünsche sind individuell mit dem für Sie zuständigen Fortbildungsbeauftragten abzusprechen.

Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in besonderer Weise gefordert, persönlich von ihrem Glauben Zeugnis zu geben. Sie sind gehalten, einmal jährlich an mehrtägigen Exerzitien oder Einkehrtagen teilzunehmen. Daher steht Priestern, Diakonen, pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch Religionslehrkräften im Kirchendienst pro Jahr 1 Tag je Wochenarbeitstag zur Teilnahme an Geistlichen Angeboten zur Verfügung.

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Wenn Sie an Einkehrtagen oder Exerzitien, die nicht im Heft Geistliche Angebote angekündigt wurden, teilgenommen haben, können Sie einmal pro Jahr um einen Zuschuss bitten. Das ist unabhängig davon, ob Sie für die Teilnahme eine Dienstbefreiung genehmigt bekommen haben oder in Ihrer Freizeit teilgenommen haben.

Dazu reichen Sie Ihre Rechnung über das Online-Portal auf der Website der Abteilung Fortbildung ein. Es gibt einen pauschalen Zuschuss von 25 € pro angebrochenem Veranstaltungstag – für Seelsorgerinnen und Seelsorger für bis zu 6 Tage, für alle anderen Bediensteten für bis zu 3 Tage. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wenn ich Große Exerzitien plane - wer ist mein Ansprechpartner?

Seelsorgerinnen und Seelsorger können einmal im Lauf Ihrer Berufstätigkeit eine besondere Unterstützung zur Teilnahme an Großen Exerzitien erhalten. Als Priester wenden Sie sich dafür an Generalvikar Dr. Hacker. Hauptamtliche Diakone, pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen schon am Jahresbeginn mit Patrick Kuhn, dem zuständigen Fortbildungsbeauftragten, Kontakt auf.