Bewerbung
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Voraussetzungen:
- Er/Sie soll eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, möglichst in einem handwerklichen Beruf.
- Bereitschaft zum Besuch der überdiözesanen Mesnerschule
- Teamfähigkeit: Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern/-innen.
- Mitgetragen sein von der ganzen Familie
- Lebendiger Glaube, gesunde Frömmigkeit und ein dem Dienst entsprechender Lebenswandel
- Liebe zur Liturgie und Ehrfurcht vor dem Heiligen
- Liebe zur Kirche und Gemeinde
- Große Dienstbereitschaft besonders an allen Sonn- und Feiertagen
Informationen:
- Anstellungsträger ist die jeweilige Kirchenstiftung.
- Dienstvorgesetzter ist der zuständige Pfarrer.
- Das Arbeitsvertragsrecht ist vergleichbar mit den Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes (TVÖD), in Bayern ABD (Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen) genannt.
- Besoldung ist angelehnt an den TVÖD, Entgeltgruppe 4, 5 oder 6, je nach Anforderung an die Stelle. Jeder Mesner/ Mesnerin erhält zudem eine Zulage in Höhe von 4,5% aus Stufe 3 seiner Entgeltgruppe.
- Bei der Anstellung verpflichtet sich die hauptamtliche Mesnerin/der hauptamtliche Mesner, dass er am Grundkurs der überdiözesanen Mesnerschule im Bildungszentrum in Freising teilnimmt.
- Der Berufsbegleitung dient die Zeitschrift "Der Katholische Mesner".
- Zur Zeit sind in der Diözese Augsburg rund 1750 Mesnerinnen/Mesner im Haupt- und Nebenberuf beschäftigt.
- Die Diözese bietet ausserdem die Möglichkeit zur Ausbildung im Mesnerberuf. Nähere Informationen hierzu im Mesnerbüro.
- Die Tätigkeit und das außerdienstliche Verhalten der Mesnerin/des Mesners darf nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der "Grundordnung" des kirchlichen Dienstes stehen.