Fragen & Antworten
Was tut die Kirche?
Auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie im Internetdossier Flüchtlingshilfe eine Übersicht zum Flüchtlings-Engagement von Bistümern, Hilfswerken und Ordensgemeinschaften in Deutschland. Dort finden Sie auch ein Videoprojekt, das die katholische Flüchtlingshilfe in den Jahren 2015 bis 2025 näher beleuchtet.
Was tut das das Bistum Augsburg für Menschen, die Hilfe brauchen und keine Flüchtlinge sind?
In unserem Bistum gibt es ein breites Angebot an Anlaufstellen für hilfesuchende Menschen. Weitere Angaben dazu finden Sie hier.
Wie kann ich helfen?
Sie können durch Ihre Mitarbeit in einem örtlichen Helferkreis die Flüchtlinge direkt unterstützen. Sie können über Sach- und Geldspenden das Engagement vor Ort fördern. Hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit den Helferkreisen sinnvoll.
Wo kann ich helfen?
In jedem Ort, wo bereits Flüchtlinge untergebracht sind, haben sich Helferkreise gebildet. Diese werden meist von kommunaler Seite geführt. Caritas und Diakonie unterstützen diese Helferkreise vor Ort. Viele Christen engagieren sich in diesen Kreisen und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Flüchtlingshilfe und Integration. Fragen Sie im Rathaus, Landratsamt oder Pfarrbüro nach!
Wie bilde ich einen Helferkreis?
Wenn sich eine Pfarrgemeinde Asylbewerbern und Flüchtlingen enggieren möchte, ist es wichtig, einen Helferkreis zu initiieren. Diese Initiative kann vom Pastoralrat/Pfarrgemeinderat ausgehen. Um möglichst viele Mitbürger zu aktivieren, wäre eine Vernetzung von Kommune, Kirchen und Vereinen wichtig, so dass eine breite Basis für das ehrenamtliche Engagement gebildet wird. Caritas, Diakonie und die Abteilung Pastorale Grunddienste im Bischöflichen Seelsorgeamt können hier begleiten.
Wo liegen die Grenzen ehrenamtlicher Arbeit?
Persönliche Grenzen: Helfer sollten sich emotional und zeitlich nicht überfordern. Es ist es etwas Schönes und Gutes, wenn aus Hilfsbereitschaft oder Patenschaften auch Freundschaften entstehen. Doch sollte man sich immer bewusst sein, dass ein offenes Asylverfahren mit einer Abschiebung enden kann. Hier stellt sich die Frage, wie man damit umgehen kann und wieviel Distanz als Selbstschutz für einen selbst notwendig ist. Das zeitliche Engagement sollte in dem Rahmen gestaltet sein, wie es mit dem eigenen Leben/Beruf vereinbart werden kann. Jeder kann sich mit seinen Fähigkeiten einbringen, ohne sich dabei mit anderen messen zu müssen. Wichtig ist die Hilfe, die ankommt. Durch die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen wird durch die unterschiedlichen Beiträge - ob groß oder klein - letztendlich ein starkes Angebot für die Asylbewerber möglich. Finanzielle Zuwendungen sind eine Privatentscheidung des Helfers, es gilt aber zu bedenken, dass Alltagshilfe darauf abzielt, den Asylbewerbern dabei zu unterstützen, mit den zur Verfügung stehenden Mittel besser zurechtzukommen. Hier ist der Grundsatz der Hilfe zur Selbständigkeit und Integration wichtig.
Gesetzliche Grenzen: Es gibt für Asylbewerber neben den allgemeinen Gesetzen eine Reihe von Vorgaben, an die sie sich halten müssen. Je nach Aufenthaltsstatus besteht Residenzpflicht, d.h. dass ein bestimmtes Gebiet (z.B. Bezirk Schwaben) ohne Genehmigung der Ausländerbehörde nicht verlassen werden darf. Gesetzliche Grenzen gibt es auch im Asylverfahren. Hier sei nur das Stichwort Dublin III-Abkommen genannt. Dies ist ein Verfahren, dass Asylbewerber immer dem europäischen Land zuführt, in dem sie als erstes behördlich erfasst und registriert wurden. In diesem Land muss der Asylantrag gestellt und bearbeitet werden. Da Deutschland keine EU-Außengrenzen hat und die Asylsuchenden eben andere Länder durchreisen kommt eine "Rückführung" aufgrund Dublin III häufig vor. Behördliche Schreiben deren Inhalte dem Helfer unklar sind, sollten einem Ansprechpartner der Asylsozialberatung vorgelegt werden. Eine Abklärung mit rechtlicher Beratung ist sinnvoll. Der Flüchtlingsrat Bayern bietet Asylbewerbern (oder den Helfern) Rat an und verfügt über Anwälte die rechtliche Auskunft geben. Wenn sich ein Asylbewerber in irgendeinem Sinne strafbar gemacht hat, sollte beim Verständnis der Briefe und dem Einhalten von Fristen - auch bei Abschätzung ob ein Rechtsbeistand nötig ist - geholfen werden. Bei Unsicherheit sollten weitere Ansprechpartner hinzugezogen werden.
Wie sind Ehrenamtliche versichert, wenn sich während ihrer Tätigkeit ein Unfall ereignet?
Falls keine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung den Schaden abdeckt und der/die freiwillige Ehrenamtliche auch nicht über einen Träger (Verein, Kirche, Caritas, Diakonie) versichert ist, greift hier in der Regel die bayerische Ehrenamtsversicherung des Freistaates Bayern. Nähere Angaben dazu finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Was ist „Kirchenasyl“?
„Kirchenasyl“ ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härten verbunden sind. Während des „Kirchenasyls“ werden alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft. In vielen Fällen gelingt es nachzuweisen, dass Entscheidungen von Behörden überprüfungsbedürftig sind und ein neues Asylverfahren erfolgversprechend ist. In allen Fällen werden die Behörden und Gerichte über den Aufenthalt unterrichtet.
Die Handreichung der Bischofskonferenz zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls können Sie hier herunterladen: https://www.dbk-shop.de/de/404?page=search&keywords=Kirchenasyl
Wie viele Menschen sind zur Zeit auf der Flucht?
Nach dem letzten Halbjahresbericht des UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR gab es bis Ende 2024 weltweit 124 Millionen Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge (innerhalb des eigenen Landes). Das ist eine Verdoppelung seit 2015!
Woher stammen die Flüchtlinge?
Die weltweit meisten Flüchtlinge stammen laut UNHCR-Bericht im Jahr 2025 aus:
Venezuela: Über 6 Millionen Menschen auf der Flucht (wirtschaftliche und politische Krise).
Syrien: Über 6,5 Millionen Menschen auf der Flucht (Folge des Bürgerkriegs und Regimwechsels).
Afghanistan: 6 Millionen Menschen auf der Flucht (seit Jahren instabile Lage– Rückkehr der Taliban).
Ukraine: 5,5 Millionen Menschen auf der Flucht seit 2022 (kriegsbedingt).
Südsudan und Myanmar: jeweils 2 Millionen auf der Flucht (wirtschaftliche und politische Lage).
Wichtigste Aufnahmeländer:
Türkei: Hält mit ca. 3,5–3,8 Millionen die höchste Anzahl, hauptsächlich aus Syrien.
Iran: Nimmt ca. 3,4 Millionen Flüchtlinge auf, größtenteils aus Afghanistan.
Kolumbien: Aufnahmeland für über 2,4 Millionen Menschen, meist aus Venezuela.
Deutschland: Hauptaufnahmeland in Europa mit über 2 Millionen Schutzsuchenden, vor allem aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan.
In Deutschland waren 2025 Afghanistan (ca. 64.100), Syrien (ca. 24.200) und die Türkei die häufigsten Herkunftsländer von neuen Asylanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylbewerbern?
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Die Verfolgung muss dabei vom Staat ausgehen.
Menschen, die in ihrem Heimatland wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, Religion oder Rasse bedroht sind, gelten als Flüchtlinge. Die Bedrohung muss dabei - anders als bei Asylbewerbern - nicht vom Staat ausgehen, sie kann auch von Parteien oder anderen Bevölkerungsgruppen kommen.