Eine neue Handreichung des Raphaelswerks für Berater/-innen von Geflüchteten gibt jetzt erste Orientierung, wenn eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land bevorsteht. Denn Geflüchtete können aufgrund der Dublin-Verordnung in das zuständige EU-Land (meist das Ersteinreiseland) überstellt werden, damit dort das Asylverfahren durchgeführt wird. Bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Flüchtlinge werden aufgrund der Drittstaatenregelung dorthin abgeschoben, weil ihr Asylantrag in Deutschland nicht zulässig ist. Die Infoblätter bieten eine Orientierung zur Situation nach der Rücküberstellung in das jeweilige Land sowie Kontaktadressen, an die sich vor Ort wenden können. Weitere Informationen zur Handreichung gibt es beim Raphaelswerk.