Archiv des Bistums Augsburg
Anschrift:
Archiv des Bistums Augsburg
Pfarrhausstraße 4
86154 Augsburg
Tel. 0821 3166-8561
Fax 0821 3166-8569
E-Mail: archiv@bistum-augsburg.de
Erreichbarkeit:
Straßenbahnlinien 2 und 4, Haltestelle Wertachbrücke
Parkplatz für Archivbenutzer, Einfahrt in der Neuhoferstraße
Archivleiter:
Dr. Markus Seemann
Briefanschrift:
Bischöfliches Ordinariat
Archiv des Bistums
Postfach 11 03 49
86028 Augsburg
Die Digitalisate der Pfarrmatrikeln sind hier online verfügbar.
Ab 09.03.2026 zu unseren Öffnungszeiten:
Ausstellung: Alte Heimat und neue Heimat im Spiegel kirchlichen Lebens
zusätzlich: Bücherflohmarkt mit Raritäten aus unserer Dubletten-Sammlung
Öffnungszeiten Lesesaal:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 16.00 Uhr
(geschlossen an allen gesetzlichen Feiertagen in der Stadt Augsburg)
Wir empfehlen eine schriftliche oder telefonische Anmeldung (möglichst 2 Tage im Voraus). Akten können im Vorfeld bestellt werden. Auskünfte werden auch schriftlich erteilt.
Für Notizen dürfen nur Bleistifte verwendet werden. Das Anfertigen von Fotos mit Handy oder Digitalkamera ist grundsätzlich gestattet, sofern keine rechtlichen oder konservatorischen Gründe dagegen sprechen.
Die bisherige grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen von Handschuhen bei der Benutzung von Archivalien im Lesesaal ist seit Mai 2024 aufgehoben. Das Archiv kann allerdings für einzelne Bestände oder Archivalien (z.B. Fotos, Siegel, Handschriften) Sonderregelungen treffen. Vor und nach der Archivbenutzung sind die Hände gründlich zu reinigen, wobei die Verwendung von Handcremes u. ä. zu vermeiden ist.
Zuständigkeit:
Das Archiv des Bistums Augsburg dokumentiert das Wirken der Augsburger Ortskirche in Zusammenhang mit den einzelnen Pfarreien des Bistums. Es ist zuständig für das amtliche Schrift- und Dokumentationsgut aller Dienststellen und Einrichtungen des Bischöflichen Ordinariats Augsburg. Ihm obliegt ferner die Betreuung der Pfarr- und Dekanatsarchive des Bistums Augsburg.
Benutzung:
Die Benutzung des Archivs ist bei berechtigtem Interesse u. a. zu amtlichen, familiengeschichtlichen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Zwecken zulässig. Hierzu ist ein Antrag auf Benutzung zu stellen, in dem Zweck und Gegenstand der Forschung angegeben sind. Für die Benutzung und Leistungen des Bistumsarchivs werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung erhoben.
Familienforschung:
Sie haben die Möglichkeit, zum Zwecke der Familienforschung im Internet (siehe oben) zu forschen. Natürlich können Sie auch persönlich im Archiv des Bistums Augsburg recherchieren oder externe Firmen oder Privatpersonen mit entsprechenden Forschungsaufgaben beauftragen.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht von Dienstleistern, die – in der Regel gegen Entgelt – die Bearbeitung von Anfragen zur Familienforschung übernehmen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird nur in unregelmäßigen Zeitabständen aktualisiert. Mit der Aufnahme in die Übersicht ist keine Empfehlung verbunden, ein Anspruch auf Aufnahme in die Übersicht besteht nicht. Das Archiv des Bistums Augsburg übernimmt keinerlei Gewähr für die Qualität und die Preiswürdigkeit der angebotenen Dienste. Für die Inhalte und die Richtigkeit privater Forschungsergebnisse ist die jeweils beauftragte Privatperson oder Firma verantwortlich. Das Archiv des Bistums Augsburg ist nicht verpflichtet, die Forschungstätigkeit beauftragter Privatpersonen oder Firmen zu überwachen oder fachlich zu begleiten.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der beauftragten Person bzw. Firma zustande. Vertragsbedingungen und Preise unterliegen allein der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übernimmt die gesamte Durchführung der Arbeiten einschließlich der Bestellung von Reproduktionen aus Matrikeln, der Versendung und der Rechnungsstellung. Zahlungen und evtl. Reklamationen sind ausschließlich an den Auftragnehmer und nicht an das Archiv des Bistums Augsburg zu richten.
Für die Bearbeitung von Familienforschungsanfragen durch die Auftragnehmer gelten die von der kirchlichen Archivordnung festgelegten Schutzfristen. Zu beachten ist, dass für die Zeit ab 1876 bei den Kommunalarchiven bzw. den Standesämtern Standesamtsregister existieren, für die in der Regel kürzere Schutzfristen gelten.
Auskünfte aus Einträgen, die noch den Schutzfristen unterliegen, erteilt das Archiv des Bistums Augsburg nur in Fällen von Erbenermittlung in gerichtlichem Auftrag.
Die Ausstellung von amtlichen Urkunden und Beglaubigungen erfolgt weiterhin durch das Archiv des Bistums Augsburg.
Diese Regelung tritt zum 1.10.2016 in Kraft.
Personen und Firmen, die Aufträge zur Familienforschung im Archiv des Bistums Augsburg übernehmen: (Stand: 09.02.2017)
Agnes Blasczyk
Eismannsberger Weg 10
86316 Friedberg
E-Mail: ablasczyk@gmx.de
Monika Lutzenberger
Kilianstraße 4
86153 Augsburg
E-Mail: monika.lutzenberger@t-online.de
Edgar Hubrich
Merowingerstr. 10 b
91301 Forchheim
E-Mail: info@genealogie-hubrich.de
Andreas Sauer
Schellingstr. 153 A
80797 München
E-Mail: info@andy-sauer.de
Michael Mautner
Elektrastr. 34
81925 München
E-Mail: ahnen@michael-mautner.com
Andreas Strauß
Haslangstr. 28
80689 München
E-Mail: recherche@ahnenforschung-strauss.de
Weitere Anbieter unter: www.berufsgenealogie.net