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FAQS

Weiterbildungen eröffnen zusätzliche berufliche Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen, sich in den vielfältigen Angeboten zurechtzufinden und fördern Ihre persönliche Entwicklung.   Wer berät mich, wenn ich mich weiterbilden möchte? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Personalentwicklung beraten Sie unabhängig und ergebnisoffen. Sie kennen viele Ausbildungen und Tätigkeitsfelder, erklären Ihnen innerbetriebliche Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Kontakt: thomas.stark@bistum-augsburg.de). Wenn Sie Informationen zu unterschiedlichen Anbietern von Weiterbildungen benötigen, gibt Ihnen die Fortbildungsabteilung gerne Hinweise und Erfahrungsberichte (Kontakt: rudolf.haeselhoff@bistum-augsburg.de). Wie lange vorher muss der Weiterbildungsantrag gestellt werden? Den Antrag müssen Sie spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung über das Online-Portal auf der Website der Abteilung Fortbildung stellen. Dann erhalten Sie rechtzeitig Ihren Bescheid. Wenn Sie den Antrag später abgeben und mit der Weiterbildung bereits begonnen haben, tragen Sie das Risiko, für zeitliche Inanspruchnahme und Kosten selbst aufzukommen. Keinesfalls übernimmt das Bistum Rechnungen, die zeitlich vor dem Bescheid ausgestellt sind. Was passiert mit meinem Weiterbildungsantrag? Die Fortbildungsabteilung ist Ihre Ansprechstelle im gesamten Genehmigungsverfahren. Eine Kollegin / ein Kollege der Personalentwicklung wird sich bei Ihnen melden, um in einem vertraulichen Entwicklungsgespräch Ihre persönliche Motivation und Ihre beruflichen Perspektiven zu besprechen. Entschieden wird Ihr Antrag in einem Clearinggespräch. Beteiligt sind Ihr/e Gesprächspartner/in, die Leitungen der zuständigen Personalabteilung und der Abteilung Fortbildung. Danach meldet sich die Fortbildungsabteilung bei Ihnen und erläutert Ihnen in einem Gespräch die zugesagte Förderung oder die Gründe für die Ablehnung. Abschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid und gegebenenfalls eine Qualifizierungsvereinbarung als Anlage zu Ihrem Arbeitsvertrag. Was muss ich tun, wenn für meine neue Stelle eine Zusatzausbildung verpflichtend ist? Sprechen Sie mit Ihrer / Ihrem Vorgesetzten die vorgesehene Basisqualifizierung oder die zu absolvierenden Module ab. Die entsprechenden Formate sind hinterlegt, so dass Ihre Weiterbildung in einem vereinfachten Verfahren genehmigt wird. Das Entwicklungsgespräch entfällt. Welche Kosten übernimmt mein Arbeitgeber? Das Bistum Augsburg übernimmt sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit verpflichtenden Zusatzausbildungen stehen. Bei allen anderen Weiterbildungen wird abgewogen, wie sehr die Maßnahme von dienstlichem Interesse ist. Entsprechend beteiligt sich der Arbeitgeber an Ihren Kosten. Wie geschieht die Abrechnung? Sie erhalten vom Veranstalter in der Regel Teilrechnungen, die Sie ebenso wie Ihre Pensions- und Fahrtkostenbelege bei der Abteilung Fortbildung einreichen. Der zugesagte (anteilige) Betrag wird Ihnen über das Gehalt erstattet, sofern Sie die Rechnung selbst bezahlt haben. Termine oder Kosten ändern sich – was muss ich tun? Bitte melden Sie der Fortbildungsabteilung Veränderungen im Seminarablauf. Damit wird die Weiterbildung korrekt in unserer Teilnehmerdatei hinterlegt, und Sie erleichtern uns die Bereitstellung des Zuschusses. Falls sich der Beginn der ganzen Weiterbildung verzögert, ist kein neuer Weiterbildungsantrag nötig. Sind Weiterbildungen Arbeitszeit? Die unterschiedlichen Berufsgruppen haben jeweils eigene Regelungen, wie viele Arbeitstage pro Jahr für Bildungsmaßnahmen genutzt werden dürfen. Diese finden Sie in der „Rahmenordnung Fortbildung“. – Verpflichtende Zusatzausbildungen sind gänzlich Arbeitszeit. Im Bescheid zu Ihrem Weiterbildungsantrag ist die für Sie zutreffende Regelung vermerkt. Darf ich während der Weiterbildung an anderen Fortbildungen teilnehmen? Sie haben die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Arbeitstage für Bildungsmaßnahmen auf mehrere Seminare zu verteilen. In der Regel sind diese allerdings mit einer mehrteiligen Weiterbildung ausgeschöpft. Daher ist ein weiteres Seminar meist in der Freizeit zu besuchen. Was muss ich am Ende einer Weiterbildung tun? Sie senden der Fortbildungsabteilung das Zertifikat zu. Dies wird zu Ihrer Personalakte genommen. Ihr Gesprächspartner aus dem Entwicklungsgespräch wird mit Ihnen ein Abschlussgespräch führen. Dabei geht es um die Erfahrungen, die Sie für sich und Ihre Arbeit gewonnen haben und um Ihre Eindrücke zu Seminarablauf und Veranstalter.
Führungskräfte haben besondere Verantwortung für ihren Zuständigkeitsbereich. Sie sind Vorgesetzte für die ihnen zugeordneten Kolleginnen und Kollegen, pflegen vielfältige Kontakte und vertreten den Arbeitsbereich nach innen und außen. Mit den zugeordneten Themenfeldern sind sie vertraut, unterstützen und begleiten die daran arbeitenden Personen. Über die täglichen Anforderungen hinaus entwickeln sie zusammen mit ihnen Strategien und Perspektiven.   Wie erhalte ich Unterstützung bei dieser vielfältigen Aufgabe? Alle Führungskräfte im Bistum Augsburg können eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Für Neueinsteiger ist dies verpflichtend. Dabei wird besprochen, welche Erfahrungen und welches Wissen Sie bereits mitbringen und was die besonderen Herausforderungen an Ihrer Planstelle sind. Unter Berücksichtigung Ihrer beruflichen Möglichkeiten und Ihrer persönlichen Lebenssituation erhalten Sie einen Überblick über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, über Angebote von Coaching und Supervision. Bin ich wirklich eine Leitungsperson? Es ist gar nicht einfach zu sagen, ob man eine leitende Position innehat. Viel entscheidender ist die Frage, welche Fachkenntnisse, welche Begleitung für die Arbeit hilfreich sind. – Im Allgemeinen kommen wir auf Sie zu, wenn Sie eine Sachgebiets-, Fachbereichs- oder Abteilungsleitung antreten, eine eigenständige Einrichtung oder einen Verband führen und für mindestens vier Mitarbeitende Personalverantwortung besitzen. Wenn Sie schon länger eine Leitungsaufgabe haben oder jenseits dieser Kriterien den Eindruck haben, dass Ihren Ihre Aufgabe besondere Führungsqualitäten abverlangt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Welche Bildungsformate muss ich mir vorstellen? Es gibt mehrteilige Weiterbildungen wie das Inhouse-Seminar „Führen in bewegten Zeiten“ oder die überdiözesane Weiterbildung „Führen und Leiten in der Kirche“. Und es gibt modularisierte Formate wie die Seminarreihe des benediktinischen Beraternetzwerks in St. Ottilien. Bei den mehrteiligen Angeboten lernen Sie in einer festen Gruppe in Verbindung mit Supervisionstreffen oder Praxisbegleitung. Bei einzeln belegbaren Modulen lernen Sie immer wieder neue Leute kennen, müssen sich um ein Coaching selbst bemühen. Mehrteilige Seminare vermitteln je nach Format entweder Basiswissen oder umfangreiche Fachkenntnisse. Modularisierte Formate sind individuell planbar. Für wen ist was sinnvoll? Wichtige Kriterien sind Ihre Position und Ihre zeitlichen Möglichkeiten. Je höher Ihre Verantwortung, desto fundierter sollte die Fachkenntnis im Bereich Führung sein. Wenn Sie einschlägige Vorerfahrungen mitbringen, werden konkrete Vertiefungsseminare angebracht sein. Wenn Sie sich länger Zeit nehmen können, unterstützt Sie das Seminarformat intensiver bei der Reflexion Ihres eigenen Rollenverständnisses und bei der Übertragung des Seminargeschehens in den dichten Arbeitsalltag. Eine Kombination von Seminar mit Coaching oder Supervision ist in jedem Fall ratsam. Wie viel Zeit brauche ich? Um eine Basisqualifizierung zu erhalten, sollten Sie sich auf sechs Seminartage und das aktive Kennenlernen von persönlicher Begleitung einstellen. Je nach Vorwissen, beruflicher Situation und besonderen Herausforderungen können Sie gerne ergänzende Module besuchen, weitere Supervisionen vereinbaren oder Coaching erhalten. Für die obere Führungsebene ist es hilfreich, ein großes Führungsseminar oder sämtliche Modulbausteine absolviert zu haben. Was kostet das? Als Führungskraft ist die Teilnahme für Sie kostenlos. Die im Beratungsgespräch vereinbarte Seminare gelten als Basisqualifizierung für Ihre Aufgabe. Und wenn ich mich auf eine Führungsposition vorbereiten möchte? Es kann manchmal ganz hilfreich sein, sich auf künftige Leitungsaufgaben vorzubereiten. Im Rahmen Ihres Fortbildungskontingents sind einzelne Themenmodule in St. Ottilien oder die Seminare des bayernweiten „Campus Führen und Leiten“ gut geeignet. Die Teilnahme an mehrteiligen Führungsseminaren ist erst später möglich; hier ist eigene Leitungspraxis erforderlich. An wen kann ich mich wenden? Weitere Auskünfte bekommen Sie von Katharine Zepf und Rudolf Häselhoff, die Sie als Fachreferenten der Abteilung Fortbildung gerne beraten.
Die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an geistlichen Angeboten wird vom Bistum Augsburg gefördert. Das betrifft sowohl Exerzitien, Einkehrtage und Wallfahrten, die vom Arbeitgeber selbst angeboten werden als auch andere Veranstaltungen, die die persönliche Verbundenheit mit Christus fördern.   Welche Formen von Exerzitien, Einkehrtagen und Wallfahrten werden anerkannt? Exerzitien sind mehrtägige geistliche Übungen, die das eigene Leben neu auf Jesus Christus ausrichten. Die Teilnehmenden reflektieren den eigenen Lebensweg und ihre spirituellen Erfahrungen in unterschiedlichen Formen von Stille, Aussprache, Gebet und Gottesdienst. Themenbezogene Impulse (Texte, Körpererfahrungen, Rituale) und eine individuelle Geistliche Begleitung bieten Anregungen und unterstützen bei Orientierungs- und Entscheidungsprozessen. Einkehrtage bieten eine Auszeit, die religiös gestaltet ist. Zu ihren Bestandteilen zählen Impulsvorträge, Denkanstöße, Bibelgespräche, kreative Angebote, Gebete und Meditationen. In der Regel schließt der Tag mit einem gemeinsamen Gottesdienst. Wallfahrten, die hier berücksichtigt werden, sind als Gruppenveranstaltung öffentlich ausgeschrieben und haben einen anerkannten Wallfahrtsort zum Ziel. Das eigene Unterwegssein wird an Ausgangpunkt, unterwegs und am Zielort thematisiert und religiös erschlossen. Höhepunkt bildet die Eucharistiefeier am Wallfahrtsort. Davon unterschieden werden individuelle Pilgerfahrten und Wanderungen auf Pilgerwegen. Allen Angeboten gemeinsam ist das Aufsuchen eines anderen Ortes in Distanz zum privaten und beruflichen Umfeld. An wen wende ich mich? Wenn Sie an einem geistlichen Angebot teilnehmen möchten das nicht im Faltblatt „Geistliche Angebote“ der Abteilung Fortbildung beworben wurde und Sie dafür eine Dienstbefreiung benötigen, beantragen Sie diese rechtzeitig über das Online-Portal auf der Website der Abteilung Fortbildung. Halten Sie den Ausschreibungstext zum Hochladen bereit. Ihr Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Wenn Sie an einem geistlichen Angebot teilnehmen möchten, das im Faltblatt „Geistliche Angebote“ der Abteilung Fortbildung beworben wurde, melden Sie sich bitte direkt bei der organisierenden Stelle an. Ihre Teilnahme ist intern vermerkt, und die Dienstbefreiung gilt als gewährt. Kann ich für die Teilnahme frei bekommen? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Augsburg und der Kirchenstiftungen haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an geistlichen Angeboten vom Dienst freistellen zu  lassen. In der Regel stehen Ihnen bis zu 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Es gilt eine anteilige Regelung: 1 Tag bei bis zu 2 Arbeitstagen pro Woche, 2 Tage bei bis zu 4 Arbeitstagen pro Woche, 3 Tage bei bis zu 6 Arbeitstagen pro Woche. Darüberhinausgehende Wünsche sind individuell mit dem für Sie zuständigen Fortbildungsbeauftragten abzusprechen. Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in besonderer Weise gefordert, persönlich von ihrem Glauben Zeugnis zu geben. Sie sind gehalten, einmal jährlich an mehrtägigen Exerzitien oder Einkehrtagen teilzunehmen. Daher steht Priestern, Diakonen, pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch Religionslehrkräften im Kirchendienst pro Jahr 1 Tag je Wochenarbeitstag zur Teilnahme an Geistlichen Angeboten zur Verfügung. Gibt es einen finanziellen Zuschuss? Wenn Sie an Einkehrtagen oder Exerzitien, die nicht im Heft Geistliche Angebote angekündigt wurden, teilgenommen haben, können Sie einmal pro Jahr um einen Zuschuss bitten. Das ist unabhängig davon, ob Sie für die Teilnahme eine Dienstbefreiung genehmigt bekommen haben oder in Ihrer Freizeit teilgenommen haben. Dazu reichen Sie Ihre Rechnung über das Online-Portal auf der Website der Abteilung Fortbildung ein. Es gibt einen pauschalen Zuschuss von 25 € pro angebrochenem Veranstaltungstag – für Seelsorgerinnen und Seelsorger für bis zu 6 Tage, für alle anderen Bediensteten für bis zu 3 Tage. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Wenn ich Große Exerzitien plane - wer ist mein Ansprechpartner? Seelsorgerinnen und Seelsorger können einmal im Lauf Ihrer Berufstätigkeit eine besondere Unterstützung zur Teilnahme an Großen Exerzitien erhalten. Als Priester wenden Sie sich dafür an Generalvikar Dr. Hacker. Hauptamtliche Diakone, pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen schon am Jahresbeginn mit Patrick Kuhn, dem zuständigen Fortbildungsbeauftragten, Kontakt auf.