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Weiterbildungen

Weiterbildungen ermöglichen Ihnen beruflichen Aufstieg, qualifizieren für neue Aufgabenfelder oder andere Tätigkeiten. Die Teilnahme ist sowohl für Sie als auch für das Bistum Augsburg eine weitreichende Entscheidung. Bevor sie den „Antrag externe Fort- oder Weiterbildung“ stellen, ist es daher ratsam, schon im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Das hilft bei der Stellenplanung, bei der Anbietersuche und erleichtert eine Zusage.

Genehmigungsverfahren und weitere Vereinbarungen

Die Genehmigung muss von der jeweils zuständigen Personalabteilung, der Abteilung Fortbildung und der Abteilung Personal-, Organisations- und Pastoralentwicklung gemeinsam ausgesprochen werden. Gegebenenfalls wird eine Qualifizierungsvereinbarung als Anlage zu Ihrem Arbeitsvertrag notwendig. Bestimmte Aufgaben, finanzielle und zeitliche Eigenbeiträge können darin frei vereinbart werden. Beachten Sie dazu auch die FAQs/Weiterbildung auf unserer Homepage.