Mastodon

Die Einführung der Standesämter und der Zivilehe in Bayern

23.01.2026 11:32

Im Jahre 1876 wurden im Königreich Bayern die Standesämter eingerichtet. Dies geschah aufgrund eines Reichsgesetzes aus dem Jahr 1875.

Die Einführung der Standesämter wurde seitens der Kirche mit großer Skepsis zur Kenntnis genommen, da es bisher ausschließlich der Kirche zukam, Taufen, Trauungen und Beerdigungen durchzuführen und hierüber Bücher zu führen.

Der Blick in viele Bestände von Pfarrarchiven zeigt, dass Pfarreien bis in das 20. Jahrhundert hinein Aufgaben übernahmen, die heute von kommunalen oder staatlichen Behörden wahrgenommen werden. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Verantwortung des Pfarrers in der Armenpflege, in der Schulaufsicht sowie im Personenstandswesen.

 Dies kann man beispielsweise an den Aufgaben der Standesämter sehen, die im Königreich Bayern per Gesetz zum 1. Januar 1876 errichtet wurden.

Im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ vom 19. Oktober 1875 werden genaue Anweisungen gegeben, wie die Standesämter in Bayern ab 1876 zu organisieren sind.   

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern. Nr. 49.; 19. Oktober 1875.

Die Kirche war bisher allein dafür zuständig, Eheschließungen in vorzunehmen und diese in Traumatrikeln zu dokumentieren.

Mit der Einführung der Standesämter verlor die Kirche nun die alleinige Zuständigkeit für Eheschließungen.

In der Folge entstand seitens der Kirche daher auch die Sorge, die Ehe werde ihrer sakramentalen Würde entkleidet, wenn nun auch staatliche Standesämter Eheschließungen vornehmen dürften.

 In den „Generalien vom 1. Dezember 1875“ der Diözese Augsburg wird der Leser daran erinnert, dass die Ehe ein heiliges Sakrament ist, das nur vor dem zuständigen Pfarrer geschlossen werden kann. Das Ehesakrament selbst würde durch die standesamtliche zivile Eheschließung nicht berührt.

Oberhirtliche Generalien der Diözese Augsburg 1865- 1876; Nr. 210.

Die Kirche begegnete der Einführung der Zivilehe generell mit Hinweisen auf die Sakramentalität der vor Gott geschlossenen kirchlichen Ehe und betonte, dass allein diese auch vor Gott Gültigkeit habe.  Hierzu entstanden in den nachfolgenden Jahrzehnten unterschiedliche Handreichungen, die sich an die Seelsorger und die Gläubigen richteten.

ABA Zeitgeschichtliche Sammlung / Katholische Merksätze über die Ehe.

Das Bischöfliche Ordinariat beschäftigte sich intensiv mit der Frage der Zivilehe. So findet sich im Archiv des Bistums Augsburg ein Akt mit folgendem Titel:

„Spezielle Päpstliche Fakultäten in Ehesachen aus Anlass des für das Deutsche Reich ergangenen Gesetzes betr. Civilehe“. (ABA BO 2927)

Aktendeckel aus: ABA BO 2927.

Besonders an den kirchlichen Überlieferungen zur Zivilehe lässt sich ablesen, wie groß die Sorge seitens der Kirche war, die Einführung von Standesämtern mache im Bewusstsein der Gesellschaft die kirchlichen Sakramente überflüssig.     

Die Geschichte zeigt jedoch, dass auch nach 1876 noch Kinder getauft wurden, Paare in der Kirche heirateten und Verstorbene mit dem Segen der Kirche beerdigt wurden. Hierüber wurden von den Pfarrämtern weiterhin Matriklelbücher geführt, die für die Familiengeschichtsforschung nach wie vor eine wichtige Quelle sind.