Zeit für freiwillige Fortbildungen
Wenn die freiwillige Fortbildung an einem Ihrer regelmäßigen Arbeitstage stattfindet, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen oder mithilfe von Arbeitszeitausgleich die Teilnahme möglich machen. Findet die Veranstaltung an einem Ihrer freien Tage statt, nehmen Sie außerhalb Ihrer Dienstzeit teil.
Regelungen zur Dienstbefreiung
Im Falle einer Freistellung von der Arbeit sammeln Sie weder Plus- noch Minus-Stunden. Sie sind an diesem Tag nicht im Dienst, sondern stattdessen bei der Fortbildung. Als Freistellungskontingent stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Es gilt eine anteilige Regelung: 1 Tag bei bis zu 2 Arbeitstagen pro Woche, 2 Tage bei bis zu 4 Arbeitstagen pro Woche, 3 Tage bei bis zu 6 Arbeitstagen pro Woche. Dieses Kontingent gilt auch während einer Elternzeit, einer Sabbatzeit innerhalb des aktiven Dienstes oder eines Sonderurlaubs. Es ist abhängig von den Arbeitstagen pro Woche, die vor der Freistellung vereinbart waren.
Zusatzregelungen für Seelsorger und Fachreferenten
Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bildungsreferentinnen und -referenten, Psychologinnen und Psychologen bzw. Beratungskräfte haben zusätzliche Möglichkeiten: Ihnen steht für freiwillige Bildungsmaßnahmen von überwiegend dienstlichem Interesse 1 Arbeitstag je Wochenarbeitstag zur Verfügung. Haben sie allerdings in den zurückliegenden 12 Monaten vor der geplanten Veranstaltung an verpflichtenden Fort- oder Weiterbildungen oder an als Basisseminar gekennzeichneten Formaten teilgenommen, reduziert das diese zusätzlichen Tage.
Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Es liegt bei Ihnen, welche Arbeitszeitregelung Sie in Absprache mit Ihren Vorgesetzten treffen. Insbesondere wenn Sie mehrere Veranstaltungen pro Jahr besuchen, ergeben sich auch Kombinationsmöglichkeiten.
Dienstfreistellung oder Zeitausgleich müssen Sie nur nutzen, wenn Fortbildungen länger als einen halben Tag bzw. 180 Minuten reiner Arbeitszeit dauern. Kompakte Formate, beispielsweise kürzere Online-Veranstaltungen, besuchen Sie in Ihrer Dienstzeit. - Bei kostenpflichtigen externen Angeboten denken Sie bitte daran, Ihre Teilnahme vorab zu beantragen, um Zuschüsse erhalten zu können.