Zeit für verpflichtende Fortbildungen
Für verpflichtende Fortbildungen gibt es keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen. Allerdings ist bei der Planung auf Ihre persönliche Situation - besonders bei mehrtägigen Veranstaltungen und bei Durchführung an normalerweise für Sie dienstfreien Tagen - Rücksicht zu nehmen. Sie stehen ja nicht unbegrenzt zur Verfügung.
Arbeitszeiterfassung
Verpflichtende Fortbildungen besuchen Sie in Ihrer Arbeitszeit. Die können Sie - Pausen nicht eingerechnet - einzeln erfassen oder einfacher acht Stunden für eine ganztägige und vier Stunden für eine halbtägige Fortbildung pauschal als Seminarzeit annehmen. Reisezeiten für Hin- und Rückfahrt ergänzen Sie bis zu einem Tageshöchstmaß von 10 Stunden.
Anfallende Überstunden
Durch Reise- und Seminarzeiten ergeben sich möglicherweise Überstunden. Diese sollen zeitnah abgebaut werden. Nehmen Sie an einer längeren Basisqualifizierung für eine neue Arbeitsstelle teil, können angesammelte Überstunden, die das Zweifache der wöchentlichen Regelarbeitszeit übersteigen, über eine Mehrarbeitsvergütung abgebaut werden. Bei Bedarf wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.