Schreiben der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition an Pfarreien mit beigefügtem Vertragsangebot
Verband der deutschen Diözesen rät von einem Vertragsschluss ab
In den vergangenen Wochen haben Pfarreien im Bistum Augsburg und auch in anderen (Erz-)Bistümern ein Schreiben der VG Musikedition an erhalten. Darin bietet die VG Musikedition den Abschluss eines Vertrages für die Herstellung von (digitalen) Kopien, die Nutzung der Kopien für Gemeindeveranstaltungen oder die Herstellung von Liederheften an. Ausdrücklich rät der Verband der deutschen Diözesen - VDD nun den Pfarreien von einem Vertragsschluss in der dem Schreiben der VG Musikedition beigelegten Fassung ab. Der VDD weist ferner darauf hin, dass das Schreiben nicht mit ihm abgestimmt worden ist.
Der Vertragsentwurf der VG Musikedition stellt nach Auffassung des VDD nicht hinreichend heraus, dass eine Vielzahl der für die Feier von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern benötigten Vervielfältigungen von Liedern und Liedtexten bereits durch den Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und dem VDD abgedeckt sind. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass Pfarreien in Unkenntnis über den konkreten Inhalt des bestehenden und für sie vereinbarten Pauschalvertrages bzw. über die bereits bestehende Zulässigkeit von Vervielfältigungen von Liedern und/oder Liedtexten für die gottesdienstliche Feier voreilig die Vereinbarung mit der VG Musikedition abschließen. Der Vertrag des VDD deckt Vervielfältigungen von einzelnen Liedern und/oder Liedtexten auch für den wiederholten Gebrauch in Gottesdiensten und anderen liturgischen Feiern ab. Nur bei Liedheften ist ein wiederholter Gebrauch nicht bereits pauschalvertraglich abgedeckt.
Nach Auffassung des VDD führt das Schreiben der VG Musikedition zu Irritationen in den Pfarreien und Einrichtungen der Diözesen. Ein voreiliger Vertragsschluss mit der VG Musikedition führt in der Mehrzahl der Fälle zu unnötigen Kosten. Sollte im Einzelfall eine Nutzung durch den Pauschalvertrag des VDD nicht abgedeckt sein, ist es ratsamer und in der Regel kostengünstiger, in diesen Fällen Einzelmeldungen an die VG Musikedition zu machen.
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Diözesanoberrechtsrat Peter Kindermann, HA VII - Fachbereich Urheber- und Medienrecht, zur Verfügung, Telefon 0821 3166-7371 E-Mail: peter.kindermann@bistum-augsburg.de