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Die Pfarrei St. Stephan lädt ein:

„Kirchliche Eheverfahren – ein Chance für wieder verheiratete Geschiedene“ - Referent: Dr. Ernst Freiherr von Castell

14.04.2016 23:33

Datum: Mittwoch, 04. Mai 2016, 20.00 Uhr

Ort: Sebastianeum, Eustachius-Kugler-Saal - Bad Wörishofen, Kneippstraße 8

Referent: Dr. Ernst Freiherr von Castell, Augsburg

„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10/9), auf diese Worte Jesu sieht sich die Kirche verpflichtet. Daher gibt es in der katholischen Kirche keine Ehescheidung. Wer das Sakrament der Ehe empfangen hat, ist auf Lebenszeit daran gebunden. Aber nicht selten kommt es vor, dass eine Ehe nicht gültig abgeschlossen wurde, d. h. dass das Sakrament gar nicht empfangen worden ist. Gründe dafür gibt es viele, etwa wenn ein Ehepartner das Eheversprechen nicht ernst genommen hat oder aus psychischen Gründen nicht in der Lage war, ein normales Eheleben zu führen. In diesen Fällen kann durch ein kirchliches Gerichtsverfahren, das die Nichtigkeit der ersten Ehe feststellt, der Weg zu einer erneuten kirchlichen Trauung eröffnet werden. Wann ein solches Verfahren in Frage kommt und wie es abläuft, darüber berichtet Dr. Ernst Freiherr von Castell, der Leiter des Augsburger Diözesangerichts.

Unkostenbeitrag € 3,00mit Kurkarte € 2,50