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Pfarrgemeinderat

Unser Pfarrgemeinderat in der Wahlperiode 2026-2030:

unsere Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Stephan in alphabetischer Reihenfolge:

 

Alvarez Brienza Leonardo

Böhm Sabine

Färber Simon

Gwosch Christine

Haimerl Andreas

Hummel Sabine

Hundhammer Sonja

Kaiser Manfred

März Maria

Nusko Friederik

Onyemaobi Elvira (Sr.)

Reichert Gabriele

Schmalzl Michael Frater

Striebel Helmut

1. Vorsitzender:

Simon Färber

2. Vorsitzende:

Friederike Nusko

 

Amtliche Mitglieder und die 

Vertreter der Hauptamtlichen im PGR

Schraml Gudrun, Gemeindereferentin

Rietzler Daniel, Pfarrer

 

Die Kirche bewegt sich und Welt wird gestaltet, wenn Frauen und Männer, Junge und Alte sagen, was gesagt werden muss, tun, was getan werden muss und hoffen, was gehofft werden muss. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben für die nächsten vier Jahre ein Mandat der gesamten Gemeinde. In allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, wirken sie beratend, koordinierend oder beschließend mit. Der Pfarrgemeinderat verdeutlicht in der Vielfalt des Zeugnisses die Einheit der Sendung der Kirche Jesu.

Im Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum (II.Vatikanisches Konzil) umgesetzt. 

Gemeinsames Priestertum bedeutet: Im Volk Gottes gibt es kein oben und unten, kein wichtig oder unwichtig, kein bedeutend oder unbedeutend. Alle sind von Christus unmittelbar berufen und gesandt. Seelsorge ist nicht mehr allein die Betreuung oder die Belehrung durch Priester, sondern ein Prozess, bei dem alle gleichwertige Söhne und Töchter Gottes sind und die unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen genutzt werden. Diese Berufung enthält aber auch den Anspruch: Jede und jeder ist verantwortlich.