Gleichbehandlung von Musikern im Gottesdienst
Es gilt die 3G-Regel
Die Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2021 hat Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Durch die staatlicherseits geänderten Gottesdienst-Zugangsvoraussetzungen für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige im kulturellen Bereich (darunter fällt der Bereich der Kirchenmusik) sowie die verlängerte Ausnahme von der Testpflicht für minderjährige Schüler hat das Generalvikariat des Bistums Augsburg am 16.12.2021 mitgeteilt, dass sich für die Gottesdienste im Bistum Augsburg folgende Änderungen ergeben:
1. GOTTESDIENSTE
Mit der Klarstellung in der 15.BayIfSMV, dass die 3G Regelung (geimpft, genesen oder getestet) nun auch auf Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige im kulturellen Bereich angewendet werden kann, können nun alle Musikerinnen und Musiker bei Gottesdiensten gleichbehandelt werden. Eine Unterscheidung zwischen „professionellen“ und Laienmusikern sowie „Externen“ und Beschäftigten ist nicht mehr erforderlich. Für alle Sänger/innen Musiker/innen bei Gottesdiensten einschl. des erforderlichen Probenbetriebs gilt nun die 3G Regelung. Die Verordnung zum Infektionsschutz für katholische Gottesdienste in der Diözese Augsburg wurde entsprechend angepasst.
2. TESTPFLICHT FÜR MINDERJÄHRIGE SCHÜLER/INNEN
Die Ausnahme von der Testpflicht für minderjährige Schülerinnen und Schüler (zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr) wurde nochmal bis zum 12.01.2022 verlängert. Damit können diese bis zum Ende der Weihnachtsferien auch weiterhin zur „eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Tätigkeiten“ ohne 2G plus erfüllen zu müssen zugelassen werden. Diese Erleichterung betrifft u.a. den Bereich der Kinder- und Jugendchöre bzw. –musik aber auch die Sternsingeraktion. Minderjährige Schülerinnen und Schüler gelten für diese Aktivitäten bis zum 12.01.2022 grundsätzlich als getestet. Nach Mitteilung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bleibt der Teststatus erhalten, auch wenn in den Ferien keine Schultests stattfinden.
Damit dürfte für die Musik im Gottesdienst an den kommenden Weihnachtsfeiertagen nochmals erweiterte Perspektiven ergeben. Dennoch bitten wir eindringlich bei der musikalischen Planung den grundsätzlich gebotenen Schutz vor der Ansteckung mit COVID-19 für sich selbst und den Sänger/innen und Musiker/innen stets im Blick zu behalten.