Viruserkrankung "Coronavirus Covid-19" - aktuelle (05.06.2020) Weisungen zur kirchenmusikalischen Gestaltung von Gottesdiensten
Augsburg, 05. Juni 2020
Allen in der Kirchenmusik unseres Bistums tätigen Mitchristen sei an dieser Stelle heute zunächst ein großer Dank für ihr Engagement in der Musica Sacra in diesen Corona-Zeiten ausgesprochen. In den vergangenen Tagen haben uns viele Anfragen erreicht, ob nach den staatlicherseits verkündeten Lockerungen nicht auch in der kirchenmusikalischen Gestaltung von Gottesdiensten wieder mehr als bisher möglich sei. Nach entsprechender Vorbereitung ist nun eine aktuelle Weisung des Generalvikariats zur Kirchenmusik veröffentlicht worden.
Es sind erste Möglichkeiten eröffnet wenigstens wieder mit kleineren Ensembles zu musizieren, soweit es die räumlichen Verhältnisse in den jeweiligen Kirchen zulassen.
Allerdings bleiben die regulären Kirchenchorproben (inkl. der Aufführungen) zunächst bis 31.08.2020 weiterhin ausgesetzt.
Hier nun die einzelnen Regelungen der amtlichen Weisung des Generalvikariats:
Kleine Vokal- und Instrumentalensembles (auch Blasinstrumente) sind zur musikalischen Mitgestaltung der Gottesdienste ab sofort wieder möglich. Grundsätzlich gelten weiterhin die aktuellen Infektionsschutzverordnungen des Freistaats Bayern (4. bay. IfSMV) sowie die entsprechenden weiteren Weisungen des Bistums Augsburg. Diese sind generell und unbedingt einzuhalten.
1. Kleine Vokal- und Instrumentalensembles (auch Blasinstrumente) sind zur musikalischen Mitgestaltung der Gottesdienste ab sofort wieder erlaubt. Die Anzahl der möglichen Musizierenden ergibt sich aus den jeweiligen Platzverhältnissen vor Ort: Es muss untereinander (auch in den Proben) jeweils mindestens 2 Meter Abstand in alle Richtungen vorhanden sein (zu Blasinstrumenten 3 Meter). Ebenfalls ist ein Abstand von 5 Metern zwischen den Musizierenden und den Gottesdienstbesuchern bzw. den Mitwirkenden in der Liturgie einzuhalten. D. h., dass in der Regel das Musizieren/der Gesang von der (Orgel-)Empore aus erfolgen muss. Beim Musizieren auf der Empore ist der weitestmögliche Abstand zur Brüstung einzuhalten. Singen und Musizieren im Altarraum darf nicht in direkter Richtung zu den Gottesdienstbesuchern sowie zu den Mitwirkenden in der Liturgie erfolgen.
2. Spieler/-innen von Blasinstrumenten dürfen das heraustropfende „Kondenswasser“ nicht auf den Boden ablassen, sondern müssen dieses in einem separaten Behältnis (z. B. Pappbecher, Tuch,…) auffangen und entsorgen.
3. Proben sollten aber möglichst an Ort und Stelle im Kirchenraum stattfinden. Wenn zwingend in Probenräumen geprobt werden muss, sind auch hier (wie im Kirchenraum) 3 Meter Abstand zueinander einzuhalten. Der Dirigent sollte 3 Meter Abstand zu den Singenden haben. Nach 30 Minuten Probe sollte eine Lüftungspause von 5 Minuten zur intensiven Stoß- und Querlüftung erfolgen. Der Probenraum soll eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 m haben.
4. Den/Die örtliche/n bzw. leitende/n Kirchenmusiker/in erfasst von den engagierten Musikern/-innen Name, Adresse, Telefon, E-Mail und protokolliert zudem die Sitzposition, um ggf. spätere Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Aufzeichnungen sind 4 Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten.
5. Auf dem Weg zum und vom Gottesdienst bzw. zur und von der Probe zurück sind innerhalb von Gebäuden von allen beteiligten Musikern/-innen und Sängern/-innen Mund-Nasebedeckungen zu tragen sowie Gruppenbildungen zu vermeiden.
6. Vor der Probe muss eine Händedesinfektion mit einem geeigneten Mittel stattfinden (mind. 30 Sekunden lang) oder alternativ: Hände gründlich mind. 20-30 Sekunden lang mit Wasser und Flüssigseife waschen.
7. Die Verantwortlichen (z. B. Chorleiter) haben vor Proben- bzw. Gottesdienstbeginn und dem Eintreffen der Musiker/-innen und Sänger/-innen die Türklinken, Lichtschalter etc. vor mit einer Flächendesinfektion zu desinfizieren.
8. Alle notwendigen Gegenstände (z.B. Instrumente, Noten, Notenmappen, Bleistifte) sind personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst mitzubringen. Wenn dies nicht möglich ist, soll eine gründliche Reinigung/Desinfektion nach der Nutzung erfolgen. Tasten und weitere mit den Händen bedienbare Teile von Orgel und Klavier müssen -in aller Vorsicht dem Instrument gegenüber - vor der Benutzung desinfiziert werden.
9. Personen, die einer Risikogruppe angehören, dürfen derzeit nicht zum Singen und Musizieren im Gottesdienst herangezogen werden.
10. Zeigen Musiker/-innen bzw. Sänger/-innen Anzeichen einer Atemwegserkrankung bzw. anderer Symptome von Covid-19 (Husten, Schnupfen, Fieber, …), ist gemeinsames Proben und Musizieren im Gottesdienst absolut untersagt.
11. Gemeindegesang ist derzeit weiterhin nur mit Mund-Nasenbedeckung und „in reduzierter Form“ möglich (allenfalls Kehrverse, höchstens 2 bis 3 liedmäßige Gesänge).
12. Die regulären und regelmäßigen Kirchenchor-Proben bleiben zunächst bis 31.08.2020 weiterhin ausgesetzt. Dass Covid-19 gerade für Chöre leider nicht ungefährlich sein kann, können Sie hier sehen: https://www.youtube.com/watch?v=koOKciju7Ns
Hier finden Sie die Weisungen zum Download bzw. Ausdrucken:
Rückfragen bitte ggf. an
- die „Corona-Informationsstelle“: Tel.-Nr. 0821/3166-8899 bzw. gesundheitsschutz@bistum-augsburg.de
- oder das Amt für Kirchenmusik: Tel.-Nr. 0821/3166-6401 bzw. kirchenmusik@bistum-augsburg.de