AKTUALISIERTES "Schutzkonzept Chor, Vokal- und Instrumentalgruppen" für das Bistum Augsburg 10.07.2020
Hier finden Sie nachstehend ein aktualisiertes und erweitertes "Schutzkonzept Chor, Vokal- und Instrumentalgruppen" für das Bistum Augsburg, das entsprechende Querverweise, Mustervorlagen und Quellenhinweise enthält und hoffentlich nun die meisten sich ergebenden Fragen beantwortet.
Am 20.06.2020 wurde das seitens der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst angekündigte Hygienekonzept für Chorgesang im Bereich der Laienmusik veröffentlicht (Az. K-K1620.0/36/5 - https://www.stmwk.bayern.de/download/20528_Hygienekonzept-f%C3%BCr-Chorgesang-im-Bereich-der-Laienmusik.pdf ). Der FB Gesundheits- und Arbeitsschutz unseres Bischöfl. Ordinariats hat daraufhin auf Basis dieses Schutzkonzepts umgehend "mit heißer Nadel" ein Schutz- und Hygienekonzept für Chorproben der kirchlichen Chöre in der Diözese Augsburg im Bistum Augsburg erarbeitet, das ab 22.06.2020 zu Ihrer Verfügung gestellt worden ist.
In der Hoffnung, dass das nun erweiterte und aktualisierte Konzept für Ihren kirchenmusikalischen Dienst mit unseren Chören und Instrumentalgruppen in „Corona-Zeiten“ eine gute und umfängliche Hilfe sein möge, finden Sie es nachstehend zum Download. Herzlichen Dank für Ihren kirchenmusikalischen Einsatz in dieser nicht einfachen Zeit und Situation für unsere Kirche und unsere/Ihre Pfarrgemeinden!
Bitte lesen Sie das Konzept sorgfältig durch, tragen die entsprechenden Daten ein und bewahren Sie das ausgefüllte Konzept entsprechend auf.
Für minderjährige Chorsänger/innen, egal in welcher Chorformation muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Auch diese ist sorgfältig aufzubewahren. Ein Muster einer solchen Erklärung finden Sie hier zum Download:
Ferner sei noch darauf hingewiesen, dass für die Chorprobenarbeit auch die im Schutzkonzept für Pfarrheime definierten Schutz-und Hygienemaßnahmen als „Mindeststandard“ einzuhalten sind ( https://bistum-augsburg.de/Generalvikariat-Zentrale-Dienste/Corona-Virus-Weisungen-des-Ordinariats/Schutzkonzept-fuer-Pfarrheime_id_223515 ).
Und für den Gesang von Ensembles bzw. Chören im Gottesdienst sind natürlich die jeweils aktuell gültigen (Hygiene- und Abstands-)Regelungen für Gottesdienste einzuhalten.
Wir wünschen allen Chorleiter/innen mit ihren Sänger/innen und Sängern einen gelungenen „Re-Start“ unserer Chöre im Bistum Augsburg.