Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Agatha Uffing
Die Kirchenstiftung trägt vor allem die ihre Kirche betreffenden rechtlichen Beziehungen und dient mit ihrem Vermögen wie dessen Ertrag den ortskirchlichen Bedürfnissen.“ Art.7 Abs. 1 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO)
„Die Pfründestiftung ist der vermögensrechtliche Anhang eines Kirchenamtes und dem Zweck gewidmet, dem jeweiligen Pfründeinhaber, insbesondere Seelsorgsgeistlichen, ein Wohnrecht im Pfarrhaus als Dienstsitz und aus dem Ertrag ihres Vermögens Einkünfte als Beitrag zu seinem Lebensunterhalt zu gewähren, deren Genuss ihm auf die Dauer seines Amtes verliehen ist.“ Art.7 Abs. 2 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO)
Die Kirchenverwaltung St. Agatha Uffing hat sich in seiner Sitzung vom 27. Januar 2025 die nachfolgende Geschäftsordnung gegeben.
Das Pfarrheim dient in erster Linie der Pfarrgemeinde als Veranstaltungsort für ihre Gruppen und Kreise. In zweiter Linie können Nutzer, welche ehrenamtlich für die Pfarrei tätig sind, das Pfarrheim für Veranstaltungen mieten. Eine Nutzung durch Externe ist nicht vorgesehen. Sie finden im Anschluß die Nutzungsordnung inkl. der benötigten Antragsformulare für das Uffinger Pfarrheim zum Download.
Hier finden Sie die aktuell gültige Friedhofsordnung.