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Was können Sie tun?

Der Blühpakt – kurz gefasst

12.06.2026 08:00

In der Gemeinsamen Erklärung, die von Umweltminister Thorsten Glauber und Kardinal Reinhard Marx unterzeichnet wurde, sind konkrete Schritte genannt, wie Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen zum Blühpakt beitragen können.

Auch die bayerischen Bistümer sind Partner des Blühpakts. (Logo: Staatsministerium)

Beim Blühpakt geht es darum, Flächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten. Dies können Gärten oder auch Umgriffsflächen sein. Besonders geeignet sind dafür:

  • Kirchengebäude
  • Pfarrheime
  • Kindergärten
  • Friedhöfe
  • land- und forstwirtschaftliche Flächen

Konkret schlägt der Blühpakt vor:

  • Verwendung heimischer Pflanzen
  • Belassen von Überwinterungsstrukturen
  • angepasste Mahd
  • Schaffung von Strukturvielfalt
  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel
  • keine torfhaltige Erde

Außerdem empfiehlt der Blühpakt, in besonderer Weise den Kirchturm in den Blick zu nehmen und diesen weniger oder gar nicht zu beleuchten. Auch Bewegungsmelder und Dimmer könnten hierfür geeignete Mittel sein.

 

Unterzeichnung Blühpakt 

Gemeinsame Erklärung (PDF-Link)