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Die Pfarrgemeinderäte in den einzelnen Pfarreien

 

Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben. Besonders trägt er Sorge für das Gemeindeleben und dient damit dem Aufbau einer lebendigen Gemeinschaft. Somit ist er Organ des Laienapostolats. Dabei greift er nicht in die Eigenständigkeit der Verbände und Gruppen in der Pfarrgemeinde ein. Er hat das Recht und die Pflicht, gemeinsam mit dem Pfarrer alle Fragen des kirchlichen Lebens am Ort zu beraten, die vielfältigen Dienste und Initiativen anzuregen und zusammenzuführen und so den Heils- und Weltauftrag der Kirche konkret wahrzunehmen.
Alle vier Jahr werden von den wahlberechtigten Pfarrmitgliedern je nach Katholikenzahl 6 bis 16 Mitglieder gewählt. Auf Vorschlag der gewählten Mitglieder kann der Pfarrer noch zwei bis fünf ordentliche Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen.

Am Wochenende 28.2./1.3.2026 fanden in den bayerischen (Erz-)Diözesen Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Folgende Zusammensetzungen haben sich in den anschließenden konstituierenden Sitzungen ergeben:

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Pfarrei „St. Johannes Baptist“ Großhausen

Der Pfarrgemeinderat St. Johannes Baptist Großhausen setzt sich folgendermaßen zusammen:

1. Vorsitzender: Leonhard Schamberger jun.
2. Vorsitzender: Stefan Lechner

Das Bild zeigt die Mitglieder des aktuellen Pfarrgemeinderats: (im Bild v.l.n.r.):
Klaus Reiter, Leonhard Schamberger, Veronika Huber, Martin Roth, Viktoria Neumeyer, Pfarrer Simon  Fleischmann, Bettina Lechner, Stefan Lechner, Maria Maier, Rosemarie Mair

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Pfarrei „St. Magnus“ Kühbach

[Foto/Text: aus Blickpunkt #61]

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Pfarrei „St. Kastulus“ Unterschönbach

Pfarrgemeinderatsvorsitzende in der Pfarrei Unterschönbach ist Agnes Gschoßmann.
Weitere Mitglieder sind Leni Kastl, Maria Krammer, Birgit Mair und Annegret Tyroller.

[Foto/Text: aus Blickpunkt #61]

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Pfarrei „St. Martin“ Unterbernbach

[Text: aus Blickpunkt #61]